Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz eingeführte Mietpreisbremse ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Doch Regierungspläne für eine Verlängerung stoßen auf heftige Kritik.
Die Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, der Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, sagen die höchsten deutschen Richter. Deshalb lehnten sie die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse einstimmig ab.
Die Mietpreisbremse war Anfang 2015 eingeführt worden und wurde später noch einmal angepaßt. Sie soll als Gegenmittel gegen die immer schneller steigenden Mieten in Großstädten fungieren. Ihr Sinn ist es, daß zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent überstiegen wird.
Regierung verlängert Mietpreisbremse
Erst am letzten Sonntag hatte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verständigt. Außerdem müssen Vermieter künftig, bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse, die zuviel gezahlte Miete zurückzahlen. Auch bei den umstrittenen Maklergebühren hatten sich die Koalitionäre am Sonntag geeinigt. Diese werden zukünftig bei Wohnimmobilien von den Parteien jeweils zur Hälfte übernommen. Ein neues Gesetz wird das Maßnahmenpaket vervollständigen. Damit soll „die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt“ werden. Das geht aus einer Presseerklärung von Bundesinnen- und Justizministerium hevor.
Mit dem jetzt beschlossenen „Wohn- und Mietenpaket“ will die Koalition bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten. Für Innenminister Horst Seehofer (CSU) ist das „ein weiterer Meilenstein in der Wohnungspolitik dieser Bundesregierung.“
Kritik aus den eigenen Reihen
Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sieht den aktuellen Koalitionsbeschluss kritisch.“Der Bund muss 16 Bundesländer im Blick haben und gibt ihnen deshalb die Möglichkeit zur Mietpreisbremse“, so Scharrenbach gegenüber der Rheinischen Post. „Bei uns in NRW gibt es erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit“, erklärt die CDU-Politikerin. Man lasse die Folgen derzeit in einem Gutachten überprüfen und werde im kommenden Jahr entscheiden.
Grüne sehen „halbgare“ Beschlüsse
Für Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter ist der Beschluss zu Mieten und Wohnen „allenfalls halbgar“. In der Rheinischen Post fordert er: „Es ist an der Zeit, die Mietpreisbremse endlich scharf zu stellen. Zudem braucht es eine neue Wohngemeinnützigkeit, mit der jährlich 100.000 neue dauerhaft bezahlbare Wohnungen geschaffen werden.“ Nach seiner Meinung wird die Verlängerung der Mietpreisbremse wenig bringen, weil sie so viele Ausnahmen habe und es so leicht sei, dagegen zu klagen.
FDP kritisiert „bürokratische Fesseln“
Auch die Freien Demokraten können keinen „Meilenstein“ erkennen. Katharina Willkomm, die FDP-Sprecherin für Verbraucherschutz kritisiert im Handelsblatt: „Einmal mehr verzichtet die Regierung darauf, wesentliche bürokratische Fesseln zu lockern, um Neubau zu erleichtern. Stattdessen zieht sie die Regulierungsschraube weiter an“. Für sie entspricht das Ergebnis der Koalitionsgespräche den niedrigen Erwartungen. Willkomm fordert, die Auswirkungen der letzten Mietpreisbremse erst zu überprüfen, statt Vermietern „weitere Steine“ in den Weg zu legen.
VZBV will Mietpreisbremse auch beim Neubau
Klaus Müller, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), hält das Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung für nicht ambitioniert genug. Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025 ist seiner Meinung nach richtig, gelte aber nur für den Gebäudebestand.
Im Handelsblatt kritisiert der Verbraucherschützer: „Im Neubaubereich fehlt die Mietpreisbremse weiterhin.“ Die Chance zur Senkung der Nebenkosten beim Wohnungs- oder Hauserwerb ist nach seiner Meinung verpasst worden.
DGB fordert unbefristete Mietpreisbremse
Auch für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ist das „Wohn- und Mietenpaket“ unzureichend. Vorstandmitglied Stefan Körzell kritisiert in der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Zwar ist die Einigung im Koalitionsausschuss ein Schritt in die richtige Richtung. Aber wir brauchen mehr. Die Mietpreisbremse sollte unbefristet und flächendeckend gelten“. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist deshalb so dramatisch, so Körzell, „weil gerade viele ältere Menschen mit niedrigen Renten Probleme haben, ihre Wohnungen zu bezahlen. Sie sind dann auf Grundsicherung angewiesen.“ Auch der Umzug in eine kleinere Wohnung verspreche Senioren oft keine Entlastung, „weil die Angebotsmieten steigen“.
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Quelle: rb, dts-Nachrichtenagentur