Allein in Nordrhein-Westfalen profitieren über 1,6 Millionen Beschäftigte von der jetzigen Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro. Genauer, sie würden davon profitieren, wenn sie es wüßten.
Nach einer aktuellen Studie kennen jedoch fast die Hälfte der Beschäftigten weder die exakte noch die ungefähre Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Besonders in den unteren Lohngruppen ist das Wissen darüber nur wenig ausgeprägt. Das ergaben Untersuchungen im Auftrag der Mindestlohn-Kommission, deren Ergebnisse der Neuen Osnabrücker Zeitung vorliegen.
50 Prozent lagen fast richtig
Befragt wurden in den Jahren 2018/2019 mehr als 2000 Beschäftigte. Nicht einmal 20 Prozent von ihnen kannte die exakte Höhe des Mindestlohns. In der Beratungsvorlage für die Kommission heißt es dazu: „Die ungefähre Höhe des Mindestlohns innerhalb einer Bandbreite von 50 Cent um den tatsächlichen Wert kannten zu den drei Befragungszeitpunkten weitere rund 30 Prozent. Zusammengenommen kannte also knapp die Hälfte der Beschäftigten die exakte oder die ungefähre Höhe des Mindestlohns“.
Einhaltung gefährdet
Die Autoren der Studie kennzeichnen dies insofern als problematisch, als „die Bekanntheit des Mindestlohns als Schlüssel zu seiner Einhaltung gilt“. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf britische Befragungen von Beschäftigten, die unrechtmäßig weniger als den Mindestlohn verdienten.
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Diese Arbeitnehmer wussten demnach zwar mehrheitlich von der Existenz eines Mindestlohns, kannten aber weder dessen geltende Höhe, noch konnten sie sicher sagen, ob sie darauf Anspruch haben. „Irrtümlich gingen viele davon aus, dass der Mindestlohn wegen zum Beispiel der Art ihrer Tätigkeit, ihres Alters oder wegen ihrer Branchenzugehörigkeit nicht für sie gelte.“
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Quelle: dts