Der Berliner Professor für öffentliches Recht, Christian Pestalozza, verteidigt die Maskenpflicht bei Veranstaltungen und in geschlossenen Räumen.
Zwar sei die Maske sicher lästig, wenn sie länger getragen werden müsse, wenn es heiß sei oder wenn eine körperlich anstrengende Tätigkeit verrichtet werde. „Aber sie ist neben Impfung, Abstand und Hygiene ein unverzichtbares Mittel der Pandemiebekämpfung“, erklärt der bekannte Staatsrechtler, der an der Freien Universität in Berlin lehrt.
Bevölkerungsschutz hat Vorrang
„Die Pflicht, die Maske in geschlossenen, aber auch in stark frequentierten öffentlichen Räumen zu tragen, darf deswegen nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden, solange die Bevölkerung nicht umfassend durch doppelte Impfung geschützt ist“, sagte Pestalozza dem Handelsblatt und ergänzte: „Ein Staat, der dies schon jetzt, bei so geringer Impfquote und angesichts der Mutationen, tut, verletzt seine verfassungsrechtliche Pflicht, unsere Gesundheit, notfalls auch gegen unseren Willen, zu schützen.“
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