Mit der Vorlage eines Musterpolizeigesetzes“ rechnet das Innenministerium in diesem Jahr nicht mehr. Die beiden Koalitionsparteien hatten auf Drängen der Union die Schaffung eines derartigen Gesetzes bis Herbst 2020 vereinbart, um zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen.
Man wolle „keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit“, hieß es zur Begründung im Koalitionsvertrag. Stattdessen droht nach Ansicht von FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle nun „eine von Bundesland zu Bundesland stark abweichende Rechtslage“ mit fehlender Planungssicherheit für die Beamten. „Diese Rechtsunsicherheit hätte verhindert werden können“, sagte Kuhle der Funke-Mediengruppe.
Bundesländer schaffen Tatsachen
„Innenminister Seehofer hätte das Projekt zur Chefsache machen müssen“, so der FDP-Politiker. Zeitgleich würden Bundesländer wie Bayern und Nordrhein-Westfalen „Tatsachen“ schaffen, indem sie neue Polizeigesetze verabschiedeten. „Damit wird es immer schwerer, einheitliche Eingriffsbefugnisse abzustimmen“, kritisiert Kuhle.
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Bereits Ende 2020 sollte der gemeinsame Gesetzesentwurf einer Bund-/Länderkommission vorliegen. Daraus wird wohl nichts. Jetzt räumte das Bundesinnenministerium, auf Anfrage der FDP-Fraktion ein, ein genauer Termin könne „derzeit noch nicht bestimmt werden“. Mit einer Fertigstellung sei nicht vor Herbst 2021 zu rechnen. Die Begründung: Es sei eine „sehr komplexe Materie, bei der sich die beteiligten Gremien mit einer Vielzahl an Fragestellungen zu beschäftigen haben.“
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Quelle: dts, rb