Die Bundesregierung plant eine Reform des deutschen Namensrechts für die nächste Legislaturperiode. Bundesinnen- und Bundesjustizministerium veröffentlichten dazu am Donnerstag ein entsprechendes Eckpunktepapier.
Alle namensrechtlichen Regelungen sollen zukünftig in nur einem Gesetz zusammengefasst werden. Parallel dazu wird es eine einheitliche Zuständigkeitsregelung geben. Bisher sind sowohl die jeweiligen Verwaltungsbehörden, als auch die Standesämter zuständig. Durch die geplante Reform sollen für die Bürger Namensänderungen und die Namenswahl erleichtert werden.
Wunsch: Zweigliedrige Doppelnamen
In dem Eckpunktepapier der beiden Ministerien wird vorgeschlagen, zweigliedrige Doppelnamen als gemeinsamen Namen eines Ehepaares oder eines gemeinsamen Kindes zu genehmigen. Dies ist, nach Erkenntnissen von Fachleuten, der Wunsch vieler Eltern und Ehepaare.
Grundlage des gemeinsamen Arbeitspapiers sind die Ergebnisse einer Experten-Arbeitsgruppe aus Justiz, Forschung und Verwaltung. Die Entscheidung über die Reform soll nach einer fachlichen Diskussion in der nächsten Legislaturperiode fallen.
Quelle: rb, dts,
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