Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, will 29 Gesetze und Verordnungen reformieren, die in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen wurden und bis heute gelten.
Über eines davon, das Namensänderungsgesetz, will der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode entscheiden. Eine entsprechende Formulierungshilfe des Innenministeriums liegt bereits vor. Das „Gesetz über die Änderungen von Familiennamen und Vornamen“ wurde im Jahr 1938 unter dem Ermächtigungsgesetz des NS-Regimes erlassen und gilt bis heute als Bundesrecht fort. Ziel sei es, das Gesetz von den sprachlichen Begriffen des Nationalsozialismus zu befreien, sagte Klein dem Magazin Spiegel.
Antisemitischer Hintergrund
„Das Namensänderungsgesetz ist das krasseste von allen“, so der Antisemitismusbeauftragte. Es habe „einen ganz deutlichen antisemitischen Hintergrund und in der Entrechtung und Ausgrenzung von Juden einen entscheidenden Stellenwert“ gehabt. Noch immer ist im ersten Paragrafen die Rede vom „Deutschen Reich“ und dem „Reichsminister des Inneren“ statt der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesinnenminister.
Bereinigung per Artikelgesetz
Insgesamt gibt es, laut Felix Klein, weitere 28 Gesetze und Verordnungen in Deutschland, die in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen wurden. Dazu gehören unter anderem das Heilpraktikergesetz, die Spielbankverordnung oder das Gesetz zum deutsch-griechischen Rechtshilfeabkommen im Zivilrecht. Der Antisemitismusbeauftrage will erreichen, dass alle verbleibenden Rechtsvorschriften mit Hilfe eines sogenannten Artikelgesetzes von Nazi-Relikten befreit werden. (Hintergrund: Damit können gleichzeitig mehrere Regelungen in verschiedenen Gesetzen/Verordnungen geändert werden)