Bis Anfang August sind beim Bundesamt für Justiz (BfJ) 383 Meldungen zum NetzDG eingegangen. Das teilte die Behörde auf eine Presseanfrage hin mit. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 714 Meldungen.
Mehr als eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) haben sich viel weniger Internetnutzer wegen ausbleibender Löschungen durch die Betreiber sozialer Netzwerke beschwert, als erwartet. Der Gesetzgeber war von rund 25.000 Meldungen und daraus resultierenden 500 Bußgeldverfahren im Jahr ausgegangen.
Bei Anhaltspunkten für einen rechtswidrigen Inhalt werden laut BfJ die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. „Hiervon zu unterscheiden sind etwaige Bußgeldverfahren gegen die sozialen Netzwerke nach dem NetzDG. Diese Bußgeldverfahren werden durch das BfJ geführt“, erklärte ein Sprecher des Bundesamtes gegenüber dem anfragenden Handelsblatt.
Bisher wurden, nach Regierungsangaben, 31 Bußgeldverfahren wegen NetzDG-Verstößen gegen soziale Netzwerke eingeleitet. Das Gesetz gegen Hass im Netz gilt seit Oktober 2017. Es schreibt vor, dass Online-Plattformen wie Facebook oder Youtube strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen. Bei weniger eindeutigen Fällen haben die Anbieter eine Woche Zeit. Die Nutzer können sich beim Bundesamt für Justiz beschweren, wenn die Netzwerke nicht schnell genug reagieren.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur