Arbeitgeber sollen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, künftig mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Das geht aus dem aktuellen Änderungsentwurf des Arbeitsministeriums für die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ hervor.
Nach Informationen des Handelsblatts müssen in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Beschäftigte, Arbeitnehmer mit direktem Körperkontakt oder häufigem Kundenkontakt, zwei Tests pro Woche durch ihr Unternehmen angeboten bekommen. Auch Selbsttests können genutzt werden. Eine Nachweispflicht sieht die neue Verordnung nicht vor.
Selbstverpflichtung reicht nicht
Eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft sei keine Alternative, da nach aktuellen Umfragen, nur sechs von zehn Beschäftigten (61 Prozent) von ihrem Arbeitgeber ein Corona-Testangebot erhalten. Insgesamt hielten aktuell nur 69 Prozent der Unternehmen jetzt oder in Kürze ein regelmäßiges Testangebot für ihre Beschäftigten bereit, heißt es im Verordnungs-Entwurf unter Berufung auf zwei von der Regierung in Auftrag gegebene Umfragen. „Diese Zahlen sind zur Eindämmung zur Pandemie nicht ausreichend.“
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Eine effektive Senkung des Infektionsrisikos sei nur möglich, wenn gleichzeitig mit dem Herunterfahren des öffentlichen Lebens auch in der Arbeitswelt notwendige Maßnahmen getroffen würden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, heißt es in dem Entwurf, der dem Bundeskabinett am Dienstag (13.4.) vorgelegt wird.
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dts, rb