In den Bundesländern wird über eigene Landesregelungen für die Zeit nach dem Wegfall der bisherigen Corona-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes nachgedacht. Die Ergebnisse fallen (erwartungsgemäß) unterschiedlich aus.
Angesichts der hohen Inzidenzen will Nordrhein-Westfalen die Corona-Beschränkungen nicht so stark lockern, wie es möglich wäre. Laut Bundesregeln ist eine Maske ab Sonntag (20.3.) nur noch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Bussen und Bahnen Pflicht.
NRW: Maskenpflicht in Arztpraxen
Nach dem Entwurf einer neuen Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen sollen die Besucher von Arzt- und Zahnarzt-Praxen auch weiterhin eine Maske tragen müssen. Das meldet die Rheinische Post. Und das NRW-Schulministerium prüft noch die Beibehaltung der Maskenpflicht an den Schulen des Landes.
Brandenburg: Keine Lockerungen
In Brandenburg hält die grüne Gesundheitsministerin, Ursula Nonnemacher, an den bisherigen Corona-Einschränkungen fest und verschärft Sie sogar noch. Das berichtet die Bildzeitung unter Berufung auf einen Entwurf der neuen brandenburgischen Infektionsschutz-Verordnung, die ab Freitag (18.3.) gelten soll. Für bestimmte Einrichtungen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, ein Abstand von 1,5 Metern und eine Zutrittsbeschränkung. In Schulen und Horten reichen medizinische Masken.
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3G-Zugangsbeschränkungen gelten in Brandenburg zukünftig für die Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur- und Sporteinrichtungen und körpernahen Dienstleistungen. Bei sexuellen Dienstleistungen gilt 2G. Für Tanzveranstaltungen, Clubs, Discos und bei Großveranstaltungen ist sogar 2G-Plus vorgesehen.
Bayern prüft Sonderweg
„Ob Bayern einen Sonderweg geht, wird an diesem Dienstag ein Thema in der Kabinettssitzung sein“, sagte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Montag (14.3.) der Süddeutschen Zeitung. Er schloss nicht aus, dass der Freistaat sich zu einem flächendeckenden Hotspot erklären könnte, um bestimmte Maßnahmen auch nach dem 19. März noch beizubehalten.
Schwierige „Hotspot“-Regelung
Diese Möglichkeit soll Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zufolge für die Länder bestehen. Allerdings nannte es Holetschek „extrem schwierig“, auf Basis des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung „überhaupt gerichtsfeste Regelungen zu finden“, um ein Bundesland oder einen Landkreis zum Hotspot zu erklären. Zudem sprach sich sich Holetschek dafür aus, die Maskenpflicht beim Einkaufen über den 19. März hinaus beizubehalten.
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Quelle: dts-Material