Der Bundestag hat dem „Digitale-Versorgung-Gesetz“ zugestimmt. Gegen die Stimmen von Linkspartei und Grünen setzte die Regierungskoalition das Gesetzesvorhaben durch. Liberalen und AfD enthielten sich bei der Abstimmung.
Zukünftig soll es Patienten möglich sein, Gesundheits-Apps auf Rezept zu erhalten, Online-Sprechstunden zu nutzen oder bei Behandlungen auf das Datennetz des Gesundheitswesen zuzugreifen. Schon heute nutzten viele Patienten Software zur pünktlichen Einnahme von Medikamenten oder um ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren,
Krankenkasse übernimmt App-Kosten
Die Kosten für die digitalen Helfer soll die gesetzliche Krankenversicherung tragen. Damit das möglichst unbürokratisch erfolgen kann, wird der Zugang für die Hersteller erleichtert. Nachdem die App vom „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)“ auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft worden ist, werden die Kosten für ein Jahr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim Bundesinstitut nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert.
Wie viel Geld der Hersteller für seine App erhält, verhandele er danach mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Ferner ist vorgesehen, dass Patienten zukünftig auch digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte flächendeckend nutzen können.
Honorarabzug für IT-Muffel
Apotheken und Krankenhäuser sind zukünftig zu einem Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) verpflichtet. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an diese Infrastruktur anschließen. Die Kosten dafür werden erstattet. Ärzte, die sich nicht anschließen wollen, müssen nach Inkrafttreten der Neuregelung im März 2020, einen erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent in Kauf nehmen.
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Quelle: rb, dts