Aus medizinischer Sicht machen Ziffern keinen Sinn“, sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Nach seiner Meinung muss man das Gesamtbild sehen. Eine „Hotspot-Regelung“ soll in der neuen Version des Infektionsschutzgesetzes für Flexibilität sorgen.
Am Mittwoch (9.3.) stellte Lauterbach in Berlin das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor. Dabei ging der Gesundheitsminister auch auf die Lage in den Krankenhäusern und die Entwicklung von Infektionszahlen und Inzidenzen ein. Die IfSG-Reform sieht auch eine Hotspot-Regelung vor. Diese soll regional bei hohen oder deutlich steigenden Fallzahlen gelten.
Maskenpflicht reduziert
Die Länder können, nach der Neuregelung, Hotspots jeweils über ihre Parlamente festlegen. Zu den weitergehenden Maßnahmen zählen dem Gesundheitsminister zufolge beispielsweise allgemeine Masken- und Hygienekonzepte sowie Test- oder Impfnachweise. Zusätzlich zu der Hotspot-Regelung soll es auch in einigen Bereichen Ausnahmen geben.
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Das trifft unter anderem dort zu, wo vulnerable Gruppen zu finden sind wie in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Zu den Basisschutzmaßnahmen in diesen Bereichen gehört unter anderem das Tragen von Masken sowie das Testen. Das Infektionsschutzgesetz muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
FDP-Chef Christian Lindner kommentiert die Einigung auf Twitter so: „Nach langen Freiheitseinschränkungen kehren wir weitgehend zur Normalität zurück. Bei lokalen Ausbrüchen bleiben die Länder voll handlungsfähig, vulnerable Gruppen bleiben geschützt – ansonsten normalisiert sich unser Alltag.“
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Quelle: dts, rb