Union und SPD räumen das letzte Hindernis weg und machen damit den Weg frei für die Verabschiedung des neuen Insolvenzrechts noch in diesem Jahr. Damit können die Neuregleungen zur Unternahemenssanierung Anfang 2021 in Kraft treten.
„Der größte Kritikpunkt am Gesetz, die vorgesehenen Vertragsbeendigungen, wurde gestrichen“, erklärte der kommissarische Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses, Heribert Hirte (CDU) im Pressegespräch. Der Grund für die erhebliche Änderung am Gesetzentwurf: „Es bestand die Sorge, das Vertrauen in die Vertragstreue hierzulande grundlegend zu erschüttern.“
Kein Vertragsende per Gerichtsbeschluß
Laut der strittigen Regelung sollte ein kriselndes Unternehmen im Rahmen eines „Restrukturierungsplans“ beim Gericht einen Antrag stellen können, laufende Verträge einseitig zu beenden. Das sollte dann möglich sein, wenn der Vertragspartner des Sanierungsfalls „dem „Anpassungs- oder Beendigungsverlangen“ nicht zustimmen will. Diese innovative Option wird das neue Sanierungsrechts nun doch nicht anbieten. Es bleibt bei dem Grundsatz: Verträge sind einzuhalten.
Droht ein Insolvenz-Tourismus?
Dass angeschlagene Firmen jetzt in die Niederlande gehen, um vom dortigen progressiven Sanierungsrecht Gebrauch zu machen, glaubt der CDU-Rechtsexperte nicht. Er ist überzeugt, dass mit der neuen Insolvenzordnung und dem „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (StaRUG) ein attraktives Gesamtpaket für das Sanierungsrecht geschaffen wurde. „Die Unternehmen in unserem Land übernehmen außerdem große Verantwortung“, sagte Hirte dem Handelsblatt und weiter: „Ich glaube nicht, dass mitten in der Coronakrise Unternehmen ihren Standort wechseln.“
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Die Änderungen sollen, laut Hirte, am Dienstag (15.12.) vom Rechtsausschuss beschlossen werden. Am folgenden Donnerstag kann der Deutsche Bundestag das neue Sanierungs- und Insolvenzrecht verabschieden und die gesetzliche Neuregelung tritt dann am 1. Januar 2021 in Kraft.
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Quelle: dts