Der IT-Fachanwalt Horst Leis aus Düsseldorf ist neuer Vorsitzender des nordrhein-westfälischen Landesverbands im Deutschen Anwalt Verein. Damit setzt der NRW-Landesverband ein klares Zeichen für eine digitale Zukunft im Rechtsbereich.
Gleich zwei Vorträge beim diesjährigen Landesverbandstag im Duisburger Bildungszentrum, beschäftigten sich mit der digitalen Zukunft für Juristen. Zunächst berichtete Richter Gregor Loos über den aktuellen Stand des elektronischen Rechtsverkehrs aus Sicht der Justiz. Der am Oberlandesgericht Hamm tätige Jurist beschäftigt sich als IT-Verantwortlicher seit geraumer Zeit mit der Einführung einer „Elektronischen Akte“. Zusammen mit dem „Elektronischen Anwaltspostfach“ wird die Digitalisierung die bisherigen juristischen Arbeitsabläufe erheblich verändern.
DSGVO bringt für Juristen nicht viel Neues
Zweites großes Thema beim Landesverbandstag in Duisburg war die neue Datenschutz Grundverordnung (DS GVO). Anders als der Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BWDW), der während der fast gleichzeitig in Köln stattfindenden DMEXCO im n-tv-Interview die DSGVO als „hemmend“ bezeichnet hatte, sieht der neue Vorsitzende der NRW-Anwälte das nicht so. „Die meisten Regelungen gab es schon früher im deutschen Datenschutzgesetz“, so Leis gegenüber JUDID. Er sieht, anders als der BWDW-Präsident, keine „widersprüchlichen Regelungen“. Für den IT-Rechtsprofi ist klar, daß „die Verantwortlichkeit ganz klar bei der Geschäftsführung liegt“. Diese habe für die erforderliche Datensicherheit zu sorgen.
Aber der Landesverbandsvorsitzende sieht auch Versäumnisse beim Gesetzgeber. Es gibt für ihn noch „offene Themen“, die geklärt werden müssten. Dazu gehören das Fotorecht und Vorgaben bei den Verfahrensverzeichnissen. Themen, die bei der DS GVO ausgespart wurden, um sie einer nationalen Regelung zu überlassen.
DSGVO für Vereine unproblematisch
Bei seinem Vortrag zur Datenschutzgrundverordnung konnte Horst Leis die Vereinsmitglieder beruhigen. Die meisten Vereine brauchen „keine Angst vor der DS GVO zu haben“, da sie in der Regel nicht mit der Verwaltung von Daten beschäftigt sind. Unternehmen rät er, die Qualifikation von Datenschutzbeauftragten zu prüfen. Für Leis ist es „der größte Fehler, sich keine Hilfe zu suchen bei datenschutzrechtlichen Problemen“. In diesem Zusammenhang wies er auch auf die vom Landesdatenschutzbeauftragten bereitgestellten Muster hin.
Bei der Neuwahl des Vorstandes gab es einige Veränderungen. Neben dem neuen Vorsitzenden Horst Leis, sind auch Christian Segbers (Düsseldorf), Christian Arnold (Bochum) und Joachim Kleinrahm (Köln) neu in den Vorstand gewählt worden. In ihrem Amt bestätigt wurden Ralf Schweigerer (Bonn), Sonka Mehner-Heurs (Essen) und Elisabeth Schwering (Münster).
1 Kommentare
Hallo Ralf, ich finde es wichtig, dass jeder sich früher oder später mit dem Thema der Digitalisierung vertraut macht. Dementsprechend finde ich es sehr positiv, dass sich die Anwälte nun auch diesem Thema widmen.
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