Mit der Maskenpflicht nehmen es einige der Bahn-Fahrgäste nicht so genau. In nur vier Monaten registrierte die Bundespolizei 27.000 Verstöße gegen die Tragepflicht. Bei besonders beratungsresistenten Fahrgästen kommt es sogar zu einer Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt. Dann ist in der Regel ein Bußgeld fällig.
Die Bundespolizei erfasst die Verstöße gegen die Maskenpflicht erst seit dem 13. September letzten Jahres. Mit den seit diesem Zeitpunkt registrierten 27.600 Verstößen im Bahnhofsbereich belegt Nordrhein-Westfalen einen bundesweiten Spitzenplatz in Sachen Sorglosigkeit. Die Beamten haben es bei ihren Einsätzen auch regelmäßig mit Corona-Skeptikern zu tun. Sie würden „beleidigt, bespuckt und attackiert“, beklagte sich der Sprecher der Bundespolizei in NRW, Jens Flören, bei der Rheinischen Post (RP).
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„Das sind täglich rund 230 Verstöße“, rechnet Flören vor. „Davon wird täglich im Durchschnitt in 16 Fällen ein Bericht beziehungsweise eine Anzeige an das zuständige Ordnungsamt erforderlich“, so Flören gegenüber der Zeitung.
Medienwirksame „Signaltage“
Um auf die Maskenpflicht im Bahnverkehr aufmerksam zu machen, führte die Bundespolizei an einzelnen Tagen im August, November und Dezember bundesweite „Signaltage Maskenpflicht“ durch. Dabei kontrollierte sie mit einem Großaufgebot an Beamten die Einhaltung der vorgeschriebenen Maskenpflicht. Nur an diesen drei „Signaltagen“ stellten die Bundepolizisten an den NRW-Bahnhöfen 3.462 Verstöße fest.
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Quelle: dts, rb