Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues „Gifttiergesetz“ (GiftTierG NRW). Danach ist die Haltung und der Erwerb von „giftigen Tieren“ nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Ausgebüchste Giftschlangen und in Badeseen ausgesetzte Alligatoren sollen damit der Vergangenheit angehören.
Bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs sagte NRW-Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser (CDU): „Besonders giftige Tiere gehören grundsätzlich nicht in private Hände. Deshalb wollen wir die Haltung von giftigen Tierarten in Wohnungen oder Häusern verbieten. Immer wieder entwischen Tiere und werden damit zu einer Gefahr für Menschen. In der Folge müssen die zuständigen Behörden aufwändige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchführen, die Tiere finden und oftmals auf Kosten der Allgemeinheit bergen.“
Was gilt als giftig ?
Von der Neuregelung betroffen sind bestimmte Arten von Giftschlangen, Spinnen und Skorpionen, plus deren Unterarten und Kreuzungen. Allen gemeinsam ist: Sie stellen eine tödliche Gefahr für den Menschen dar. Eine Auflistung der betroffenen Gifttierarten ist im „Gifttiergesetz NRW“ auf der Internetseite des Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums (LANUV) zu finden.
Meldefrist bis Ende Juni
Die NRW-Landesregierung rechnet langfristig mit einem Rückgang bei derartig giftigen Tieren. Der Grund: Die Neuanschaffung von Gifttieren für private Zwecke ist zukünftig unter Strafandrohung verboten. Für die bisherigen Halter gibt es einen „Bestandsschutz“. Sie dürfen ihre Tiere behalten, müssen diese aber bis zum 30. Juni 2021 beim zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) anmelden und neben der persönlichen Zuverlässigkeit auch eine entsprechende Haftpflicht-Versicherung nachweisen.
Ausnahmen nur für Profis
Für Zoos und Universitäten ist die Haltung derartiger Tiere weiterhin erlaubt. Das gilt auch für den gewerblichen Tierhandel, soweit er über eine behördliche Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz verfügt.
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Private Halter, die derartige Tiere erwerben und ohne Kenntnis der Behörden halten, machen sich seit diesem Jahr strafbar. Ihnen drohen hohe Geldstrafen. Wer Gifttiere einfach aussetzt, der muss sogar mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Außerdem muss er für die Kosten der Einfang-Maßnahmen aufkommen. Bisher waren die Kommunen auf den (teilweise erheblichen) Kosten sitzengeblieben.
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Quelle: PM Landesportal NRW, LANUV NRW