Zukünftig soll niemand mehr mittels Motorradhelm, Sturmmaske oder Burka sein Gesicht vor Gericht verbergen können. Einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf wollen NRW und Bayern noch diese Woche im Bundesrat einbringen.
„Der Richter muss jeder Partei und jedem Zeugen in die Augen sehen können, um zu wissen, ob er die Wahrheit spricht. Das Gesicht muss frei sein und darf nicht verhüllt werden. Die Unsicherheit im Umgang mit Vollverschleierungen im Gerichtssaal ist groß. Ich will daher eine klare gesetzliche Grundlage, die Richterinnen und Richter im Prozess handlungsfähig macht.“ Dies verkündete NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Sonntag im Westdeutschen Rundfunk.
Bisher keine derartigen Probleme
Laut Gesetzentwurf sollen Betroffene „ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen“.
Auf Nachfrage des WDR konnte das NRW-Justizministerium allerdings keine Präzedenzfälle nennen, in denen Betroffene sich bei Gerichtsverfahren geweigert hätten, ihre Gesichtsverhüllung abzulegen. Das Ministerium befürchtet aber, dass es in Zukunft verstärkt zu Gesichts-Verhüllungen kommen könnte.
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine derartige Verbotsregelung hat das Ministerium in Düsseldorf nicht. Dies gelte auch für den Fall der religiös begründeten Gesichtsverhüllung, so das NRW-Justizministerium gegenüber dem Westdeutschen Rundfunk. Für die Durchsetzung der geplanten Neuregelung sollen die vorsitzenden Richter sorgen.