Mit einem wahren Kraftakt haben die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag gemeinsam die Probleme mit dem umstrittenen Entwurf der Landesregierung zur Bekämpfung von Epidemien (Pandemiegesetz) aus der Welt geschafft. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte dazu: „Auch in der größten Kriese ist das Parlament handlungsfähig.“
Nach der sechsstündigen Expertenanhörung am Montag (6.4.) hatten die Abgeordneten den Gesetzenwurf in den Ausschüssen komplett überarbeitet und bis Donnerstag (9.6.) zur Beschlussreife gebracht.
In der Plenarsitzung am Gründonnerstag sagte der Opositionsführer Thomas Kutschaty (SPD) nicht ohne Stolz: „Dieser Landtag erfüllt seinen Verfassungsauftrag. Alle Fraktionen haben dafür gekämpft.“ Faktisch sei das von der Landesregierung eingereichte Gesetz durch das Parlament erarbeitet worden. Die Demokratie habe ihre Handlungsfähigkeit bewiesen, pflichtete Kutschaty dem CDU-Ministerpräsidenten zu.
Ministerpräsident Armin Laschet nutzt die Gelegenheit, um die Leistungen der Landesregierung bei der Corona-Bekämpfung ins rechte Licht zu rücken. NRW verfüge inzwischen über 7500 Intensivbetten, davon allein 5000 mit Beatmungsgeräten. In den letzten Wochen wurden davon 1300 neu geschaffen (750 mit Beatmung). In Bielefeld wird zukünftig durch ein mittelständisches Familienunternehmen eine Maskenproduktion aufgebaut, sagte Laschet.
Entscheidungen haben Konsequenzen
Laschet bat das Parlament um Verständnis: „Wir treffen Risikoentscheidungen unter Unsicherheitsbedingungen. Egal was man entscheidet, es hat Konsequenzen.“ Mit Blick auf den von ihm eingerichteten Expertenrat sagte Laschet: „Wir brauchen mehr wissenschaftliche Information.“ Aktuell prüfe er digitale Möglichkeiten, damit auch das Parlament direkt Fragen an den Expertenrat stellen könne. Zum aktuellen Stand der Corona-Bedrohung sagte Laschet: „Es gibt keinen Anlaß zur Entwarnung.“
Opposionsführer Kutschaty hob bei seiner Ansprache im Landtag den sozialdemokratischen Beitrag hervor. Die SPD hatte auf eine Befristung des Pandemiegesetzes gedrungen und auf mehr parlamentarische Kontrolle. Der geplanten Zwangsverpflichtung von medizischem Personal erteilten die Sozialdemokraten eine deutliche Absage, ebenso wie der Beschlagnahme von Medikamenten. Im Rausch der Krise müsse man „Maß und Mitte behalten“, so Kutschaty.
Grüne für Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Auch Monika Düker von den Grünen war sich mit ihren Vorrednern einig: „Demokratie muß auch in Krisenzeiten Handlungsfähigkeit zeigen.“ Den Grünen war der Wegfall der vorgesehenen Zwangsverpflichtung von Ärzten und Pflegenden besonders wichtig. Ein weiterer Punkt war für sie die Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in Grundrechte der Menschen.
Düker wies in ihrer Rede auch auf die prekäre Lage der Kommunen hin. „Die Kommunen brauchen jetzt dringend Unterstützung,“ sagte sie und wies auf die beschlossenen Lockerungen im Haushaltsrecht hin. Damit hätten die Kommunen die nötigen finanziellen Spielräume zur Bewältigung der Krise. Langfristig bedürfe es aber angesicht der bestehenden Altschulden eines kommunalen Rettungsschirms.
14 Seiten für Änderungen
Vierzehn Seiten umfaßte der fraktionsübergreifende Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Darin wurden viele der Vorschläge der Experten-Anhörung vom vorhergehenden Montag aufgegriffen. Heike Gebhard (SPD), aber auch andere Abgeordnete, lobten den enormen Einsatz der Mitarbeiter in der Parlamentsverwaltung. Das hatte erst ein so schnelles Gesetzgebungsverfahren in der Krise möglich gemacht.
AfD moniert Rechtschreibfehler
Während die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen dem neuen Pandemiegesetz zustimmten, stimmten die AfD-Abgeordneten dagegen und zögerten die Verabschiedung des Gesetzes mit einem in letzter Minute eingereichten Antrag bis Dienstag nächster Woche (14.4.) heraus. Sie verlangten eine dritte Lesung des Gesetzes an einem anderen Tag. Ihre Begründung: Sie seien nicht rechtzeitig informiert worden. Außerden fehlten Satzzeichen und der Text enthielte Rechtschreibfehler. Da wären „inhaltliche Fehler“ naheliegend.
Nach erfolgter Textprüfung durch die AfD kann das neue Pandemiegesetz für NRW dann am Dienstag (14.4.) mit der Mehrheit von CDU, SPD, FDP und den Grünen in dritter Lesung beschlossen werden.
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Quelle: Landtag NRW