NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellte am Freitag die neue „Maskentrageverordnung“ für Nordrhrein-Westfalen vor. Danach werden Masken bald zum alltäglichen Straßenbild gehören. Sie sind für die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und den Einzelhandel verpflichtend vorgeschrieben.
Doch Laumann warnte bei dem Pressegespräch in der Düsseldorfer Staatskanzlei: „Die Maskenpflicht ist nicht dafür da, den Mindestabstand nicht einzuhalten.“ Darauf hatte auch schon NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) im WDR hingewiesen. Laumann erklärte, daß Nordrhrein-Westfalen, als eines der wenigen Bundesländer ohne Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske, einem einheitlichen bundesweiten Vorgehen nicht im Weg stehen wollte.
Ab nächsten Montag (27.4.) müssen neben Einzelhandel und ÖPNV auch alle, die eine Dienstleistung erbringen und dabei den Mindestabstand nicht einhalten können, einen Mundschutz tragen. Davon betroffen sind auch die Auslieferdienste für Speisen und Wochenmärkte. Glück haben Eiskäufer. „Eiskaufen draußen ist ohne Maske möglich“, versichert Laumann.
Für die Einhaltung der Masken-Regelung sollen die Geschäfte, beziehungsweise die Betreiber der Verkehrsbetriebe sorgen. Bei Problemen mit Unbelehrbaren sind dann Ordnungsämter und Polizei gefordert.
Vermummungsverbot vor Maskenpflicht
Keine Maskenpflicht besteht für Autofahrer. Hier gilt weiter das Vermummungsverbot. Der Taxi-Kunde muss allerdings eine Schutzmaske tragen.
Eine eigene Verordnung regelt den Fahrschulbetrieb bei einer Pandemie. Er ist trotz Unterschreitung des Mindestabstandes für zwei Personen (Fahrlehrer und Schüler) ohne Schutzmaske erlaubt. Bei Prüfungsfahrten ist ausnahmsweise auch eine dritte Person (Prüfer) zulässig. Der theoretische Unterricht soll weitgehend digital erfolgen. „Es ging uns darum, den Erwerb des Führerscheins in NRW wieder möglich zu machen“, so Laumann gegenüber der Presse.
Ausnahmeregelungen bestehen für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Schutzmaske tragen können und für Kinder unter sechs Jahren. „Das Einschulungsalter ist eine vernünftige Grösse“, so der NRW-Gesundheitsminister. Auf das Tragen von Masken in Behörden angesprochen, sagte Laumann: „Das entscheiden die Behörden selbst nach Erfordernis.“ Gleiches gelte auch für die Schulen.