Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen wurde in einer außerordentlichen Plenarsitzung des Landtages, am Dienstag (14.4) das „Pandemiegesetz“ für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Dagegen stimmten die Abgeordneten der AfD. Im Anschluß daran wurde eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ vom Landtag einstimmig festgestellt. Das ist die Voraussetzung, um das neue Pandemiegesetz in Kraft zu setzen.
Fußten die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung auf dem Infektionsschutzgesetz des Bundes, kann die Landesregierung ab sofort neue Gestaltungsspielräume nutzen. Das ermöglicht ihr das am heutigen Dienstag vom Landtag verabschiedete „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“.
Erstellung Freiwilligenregister
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) versprach: „Wir werden mit den Gestaltungsmöglichkeiten sorgsam umgehen.“ Noch in dieser Woche will er, auf Grund des neuen Pandemiegesetzes, feststellen lassen, wo sich Beatmungsgeräte befinden, um diese bei Bedarf einsetzen zu können. Danach steht die Aufstellung eines Freiwilligenregisters auf seiner Agenda. Dabei will er auf die entsprechenden Register der Ärztekammern zurückgreifen.
Krisenherd ambulante Pflege
In seiner Rede wies Laumann darauf hin, daß ältere Menschen besonders gefährdet sind. Ein Großteil der Corona-Toten in NRW (82 Prozent) waren über 70 Jahre alt. Menschen in Altenheimen und das dort tätige Pflegepersonal sei erheblichen Gefahren ausgesetzt, meint der NRW-Gesundheitsminister. Ein weiterer Krisenherd ist für Laumann die ambulante Pflege. Lag bisher ein besonderer Augenmerk der Regierung auf der Bereitstellung von Intensivbetten, so rückt jetzt die Versorgung älterer Menschen in den Mittelpunkt.
Kapazitäten besser nutzen
Der Sprecher des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Peter Preuß (CDU) wies in der abschließenden Lesung des Gesetzes noch einmal auf die gute Zusammenarbeit von Parlament und Regierung hin. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz sei es gelungen, die Rechte des Parlaments, die Rechte Einzelner und die für die Gesundheit erforderlichen Maßnahmen in Einklang zu bringen. „Das Gesetz soll keine Zwangsmaßnahmen legitimieren“, sagte Preuß. Er sieht das Ziel vielmehr darin, Kapazitäten besser zu nutzen.
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Sprecher der anderen, an der Gesetzesarbeit beteiligten Fraktionen, zeigten sich mit dem erreichten Ergebnis zufrieden. Für Hennig Höne (FDP) erfüllt das neue Pandemiegesetz die Forderung seiner Partei „besonnen und verhältnismäßig“ zu handeln.
Nachdenkliches brachte Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) in die Aussprache ein, als er darauf hinwies, daß bei der Mundschutzforderung ein Problem besteht. Die weltweite Schutzmaskenproduktion reiche gerade für Nordrhein-Westfalen“, vermerkte der Grünen-Politiker.
Der AfD-Abgeordnete Markus Wagner sprach dagegen von einem „vermurksten Coronagesetz“ und warf der Regierung einen „laxen Umgang mit dem Grundgesetz“ vor. In dem Gesetz sieht Wagner erhebliche inhaltliche und formale Fehler, es genüge „nicht allen Standards“. Die gestellten Änderungsanträge der AfD wurden von den anderen Parteien einhellig abgelehnt. Markus Wagner schloß mit den Worten: „Weil wir staatstragend sind, müssen wir das Gesetz ablehnen.“