Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag (24.3.) beschlossen, den Anliegern die Straßenausbaubeiträge komplett zu erlassen. Gleichzeitig soll so schnell wie möglich eine gesetzliche Streichung der Beiträge erfolgen.
In der namentlichen Abstimmung stimmten die SPD-Abgeordneten gegen den Antrag der Regierungs-Koalition von CDU und FDP. Die Grünen enthielten sich. Bis Ende Juni will die Landesregierung nun, nach Absprache mit den Kommunen, ein Konzept zur gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorlegen.
„Heute ist ein guter Tag für Bürgerinnen und Bürger, die an Anliegerstraßen in unserem Land wohnen. Sie werden mit sofortiger Wirkung und auch rückwirkend von der Belastung durch Straßenausbaubeiträge befreit“, sagte die CDU-Abgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach zu dem Beschluss des Düsseldorfer Landtages.
Bürgerinitiative macht Druck
Jahrelange Auseinandersetzungen waren dieser Entscheidung vorausgegangen. Eine Bürgerinitiative des Bundes der Steuerzahler (BdSt) in NRW hatte fast eine halbe Million Stimmen für eine Abschaffung dieser Regelung gesammelt, die viele Straßenanlieger finanziell überfordert hatte.
Erfolgreiches Förderprogramm
Seit 2020 existiert ein Landes-Förderprogramm zur Entlastung der Anlieger. Danach übernimmt das Land die Hälfte des, laut Kommunalabgabengesetz (KAG) fälligen, Anliegerbeitrages. Mit der jetzigen Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landtages werden sogar 100 Prozent der Summe übernommen. Möglich wurde das durch den geringer als erwartet angefallenen Finanzbedarf.
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Dazu sagte CDU-Fachfrau Fuchs-Dreisbach: „Von derzeit 130 Millionen Euro im Fördertopf sind lediglich gut elf Millionen Euro abgeflossen. Und das, obwohl das Programm bürokratiearm und schnell läuft: Von mehr als 500 Anträgen für fast 5000 Grundstücke in NRW wurden nur zehn abgelehnt.“ Damit war der Weg frei für eine komplette Entlastung der Betroffenen bei den Straßenausbaubeiträgen.
Land übernimmt Beiträge
Alle die mittels des Förderprogramms (ab 2018 beschlossenen Baumaßnahmen) gefördert wurden, erhalten nun ihren 50-prozentigen Eigenanteil an den Beiträgen zurückerstattet. Das Land übernimmt zukünftig für alle Straßensanierungen in Kommunen mit einem Straßen- und Wegekonzept die Beiträge. Die Landesregierung hofft, mit dieser Neuregelung die Sanierung der maroden Anliegerstraßen voranzubringen.
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Quelle: PM CDU-Landtagsfraktion NRW