„Am Niederrhein funktioniert die viel beschworene Co-Existenz von Wolf und Mensch einfach nicht. Das Wolfsrudel dort stresst Bürger, Schäfer, Landwirte und Ponybesitzer unglaublich“, sagt die NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU).
Auch plündere es ihren Haushalt, so die CDU-Politikerin. „Im schlimmsten Fall würde mich dieses einzelne Rudel elf Millionen Euro kosten, wenn man Herdenschutz auf allen Weiden und Pferdekoppeln im Wolfsgebiet umsetzen würde. Das ist mehr als ein Viertel des gesamten Naturschutzetats. Das ist dauerhaft nicht darstellbar.“
Kabinett beschließt Wolfsverordnung
Das Kabinett von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat nun eine Wolfsverordnung für das Land beschlossen. „Wenn sie in Kraft tritt, sind wir neben Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen das vierte Bundesland mit einer derartigen Wolfsverordnung“, sagte Heinen-Esser der Rheinischen Post.
Rechtsgrundlage für Entnahme
Die neue Wolfsverordnung soll ein einheitliches Verwaltungshandeln sicherstellen und Entscheidungen der Naturschutzbehörden rechtlich absichern, denn der Wolf ist europarechtlich streng geschützt. Das heißt eine Entnahme (Abschuss) ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. „Die werden mit der Verordnung jetzt konkretisiert“, so die Ministerin.
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Ein Wolf gilt als problematisch für die Weidetierhaltung, wenn er in räumlich-zeitlich engem Abstand mehrfach den empfohlenen Herdenschutz überwunden hat. „Wir prüfen, wie weit wir diesen Zeitraum fassen können. Die Verordnung enthält auch Details zur Vergrämung und dazu, wenn sich der Wolf dem Menschen zu stark genähert hat“, sagte Umweltministerin Heinen-Esser in dem Pressegespräch.
Ministerium entscheidet mit
Künftig soll nicht mehr der zuständige Landrat die Entscheidung über eine Entnahme treffen, sondern das Umweltministerium in Düsseldorf muß am Entscheidungsprozess beteiligt werden. „Wichtig wäre, wenn auch die Kosten des Staates für den Herdenschutz bei der Entscheidung berücksichtigt werden könnten. Da ist aber der Bund gefragt“, so Heinen-Esser.
Entschädigung in Millionenhöhe
NRW will künftig auch laufende Kosten für den Herdenschutz erstatten. Dazu die Umweltministerin: „2020 und 2021 betrugen die Aufwendungen für Entschädigung und Förderung jeweils rund 1,5 Millionen Euro. Da es ja eine politische Entscheidung ist, den Wolf zu schützen und wir zugleich Weidehaltung sicherstellen wollen, werden wir nicht umhinkommen, auch laufende Kosten zu tragen.“
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Quelle: dts-Material