„Die Bereitschaft, Maske zu tragen, hat sehr nachgelassen, als den Menschen klar wurde, dass es gar keine Kontrolle durch die BVG selbst gibt“, sagt Petra Nelken, die Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Deshalb hat das Unternehmen beschlossen, die Maskenpflicht in seine Nutzungsbedingungen aufzunehmen.
„So, wie andere Verhaltensregeln ja auch, zum Beispiel, dass man nicht rauchen darf“, erklärt die BVG-Sprecherin gegenüber Watson. Sie geht davon aus, dass es meistens bei einer Verwarnung bleibt, wenn Menschen lediglich vergessen hätten, die Maske aufzusetzen. „Wenn die BVG-Mitarbeiter es jetzt mit einem Überzeugungstäter zu tun haben, der wirklich keine Maske tragen will, können die Kontrolleure sagen: „Das ist ein Vertragsbruch und kostet 50 Euro.“
Sicherheitspersonal kontrolliert Maskenpflicht
Durch den Kauf eines Fahrscheins geht der Fahrgast einen Beförderungsvertrag mit der BVG ein und verpflichtet sich, die Nutzungsbedingungen der Berliner Verkehrsbetriebe einzuhalten, erklärt Nelken. Berlin ist bisher das einzige Bundesland, in dem es ein Bußgeld gegen die Verletzung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gibt.
Kontrolliert wird die Maskenpflicht durch das Sicherheitspersonal der BVG, nicht aber durch die Busfahrer. „Es wäre unfair, das auf die Busfahrer abzuwälzen“, meint die BVG-Sprecherin. Diese Regelung verhindere auch mögliche Konflikte mit den Fahrgästen. „Es gibt natürlich einen kleinen Anteil an Menschen, die lieber Aluhütchen als Masken tragen und bei dem Thema durchaus sehr aggressiv werden.“ Diese Wut sollten die Fahrer nicht austragen müssen, meint Nelken.
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