Schlechte Nachrichten für Kriminelle aus Düsseldorf. Das dortige Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass die von den Krypto-Handys der Firma EncroChat gewonnenen Daten in einem Strafverfahren verwendet werden können.
Französischen Behörden war es, gemeinsam mit belgischen Ermittlern, gelungen den verschlüsselten Datenverkehr von Straftätern über die EncroChat-Plattform zu knacken. Dieser von Kriminellen gern und europaweit genutzte Nachrichtenkanal hatte die Ermittler lange vor Probleme gestellt. Der Erfolg der polizeilichen Code-Knacker hatte zu Verhaftung hunderter Straftäter in ganz Europa geführt,
Aus den aus Frankreich an die deutschen Strafverfolgungsbehörden übergebenen Daten ergaben sich auch konkrete Hinweise auf schwere Straftaten von deutschen Tätern. So wirft die Staatsanwaltschaft Duisburg einem Mann vor, bandenmäßig mit erheblichen Mengen von Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Dazu kommt noch ein Verstoß gegen das Waffenrecht.
In Deutschland sehen die Oberlandesgerichte, die bisher damit befasst waren, keinen Grund für ein sogenanntes „Beweisverwertungsverbot“. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt mit seiner aktuellen Entscheidung diesen Standpunkt der deutschen Obergerichte und stuft die Erkenntnisse der französisch/belgischen Ermittler als „zulässige Beweismittel“ ein.
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Aus der Gerichtsentscheidung
Einer Verwendung der ausländischen Ermittlungsergebnisse in deutschen Strafverfahren stehen bei dem Tatvorwurf derart schwerer Straftaten unter den gegebenen Umständen im Ergebnis keine (Beweis-) Verwertungsverbote entgegen, weder nach deutschem Recht noch nach den europarechtlichen Regelungen für grenzüberschreitende Ermittlungshandlungen ausländischer Strafverfolgungsbehörden.
Az. III-2 WS 96/21
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Quelle: PM OLG Düsseldorf v. 3.9.2021