Deutschland ist das Land der Kaffeetrinker. Laut Tschibo-Kaffeereport 2018 trinkt jeder Deutsche (statistisch) 162 Liter Kaffee. Da ist es schlecht, wenn in der Tasse nicht der Kaffee ist, den der Kunde bezahlt hat.
Seit 2011 gehen Europol und INTERPOL im Rahmen der Aktion OPSON gemeinsam gegen Lebensmittelkriminalität vor. Die diesjährige Schwerpunktaktion 2019 richtet sich gegen Betrug beim Kaffee. Bei ihren Kontrollen wurden die Lebensmittelkontolleure in Deutschland, Portugal und der Schweiz fündig. In neun Fällen sollten den Konsumenten preisgünstige Robustabohnen als hochwertiger „Arabica“-Kaffee verkauft werden. Das teilte das Amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jetzt in Berlin mit. Dort wird die Aktion gegen Kaffeebetrüger in Deutschland koordiniert. An der Aktion beteiligt sind neben den Lebensmittelüberwachungen der Bundesländer auch Zoll und Bundeskriminalamt.
Zwei Prozent „gepanschte“ Proben
Bei den 134 Kontrollen von Januar bis Mitte Februar in ganz Deutschland wurden 1,5 Tonnen gerösteter und gemahlener Kaffee geprüft. Untersucht wurde auf eine Beimengung von Robustabohnen bei Kaffee, der als „100 Prozent Arabica“ deklariert war. Das Ergebnis: In drei Fällen (ca. 2 % der untersuchten Proben) stellten die Kontrolleure eine Irreführung des Verbrauchers fest. Der gefundene Robusta-Anteil lag zwischen 7 und 100 Prozent.
Betrug schwer nachweisbar
Die Arabicapflanze ist im Anbau anspruchsvoller als die Robustapflanze. Arabicabohnen sind daher teuerer als Robustabohnen. Nach der Ernte sind die Bohnen noch leicht zu unterscheiden. Aber nach der Verarbeitung (Röstung und Mahlen) wird eine genaue Bestimmung schwierig. Nur eine chemische Untersuchung kann dann die Wahrheit ans Licht bringen. Der Gehalt von 16-O-Methylcafestol bei den Proben entlarvt den Kaffepanscher. Dieser Inhaltsstoff ist nur in Robustabohnen enthalten.
Ermittlungen dauern an
Der Zoll unterstützt die OPSON-Operation durch die Bereitstellung von Einfuhrdaten und deren Analyse. Bei drei Kaffeeröstern wurden die Ermittler dann fündig. Die gute Nachricht, der Rohkaffee selbst war einwandfrei. Auch konnten die Kontrolleure keine Hinweise auf weitere Beteiligte finden. Die Ermittlungen laufen aber noch. Ein Fall wurde schon an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben. Auch in der Schweiz und Portugal wurden Panschereien entdeckt. In sechs Proben wurden Arabica- durch Robustabohnen ausgetauscht. Liegen alle Ergebnisse vor, wird auf europäischer Ebene ein Gesamtbild zu Ausmaß und Strukturen beim Kaffeebetrug erstellt.
Kaffeeverband: „Versehen“ auch möglich
Der Deutsche Kaffeeverband in Hamburg sieht keine „grundsätzliche Problematik“ bezüglich der Deklaration von „100% Arabica-Kaffee“. Für den Kaffeeverband handelt es sich bei den gefunden Verstößen um Einzelfälle, bei denen noch nicht abschließend geklärt sei, „ob es sich um eine versehentliche oder absichtliche Beimischung von Robusta-Kaffee handelt“.
In einer Presseerklärung heißt es: „Die deutsche Kaffeebranche hat ein ureigenes Interesse daran, dass Kaffeeverpackungen, auf denen „100% Arabica“ draufsteht, auch tatsächlich diesen Inhalt haben. Irreführende Deklarationen schaden dem Ansehen der gesamten Kaffeebranche…“.
Für den Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Kaffeeverband, Holger Preibisch, ist klar: „Eine vorsätzliche Beimischung von Robusta in einer Arabica-Packung durch einen Röster wäre für diesen Röster reiner Selbstmord”.
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Quelle: PM BVL Bund, Dt. Kaffeeverband v. 21.6.19