In der Bundestags-Abstimmung über eine Neuregelung der Organspende in Deutschland hat sich die sogenannte „erweiterte Entscheidungslösung“ durchgesetzt. 432 der Abgeordneten stimmten am Donnerstagmittag in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf einer Parlamentariergruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock. 200 stimmten dagegen. Es gab 37 Enthaltungen.
Laut Gesetzestext sollen die Bürger künftig regelmäßig aktiv zu ihrer Spendenbereitschaft befragt werden. Dies soll zum Beispiel bei Behördengängen geschehen. Die Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende soll dadurch gestärkt werden. Die jetzt beschlossene neue Regelung sieht auch die Schaffung eines speziellen Online-Registers vor.
Kein Automatismus bei Organspende
Vor dem Beschluss hatten die Abgeordneten zunächst einen Gesetzentwurf für eine sogenannte „doppelte Widerspruchslösung“ abgelehnt. Der Vorschlag einer Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sah vor, dass jeder Bürger als möglicher Organspender gilt, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat.
Auch ein weiterer Vorschlag wurde von den Parlamentariern mehrheitlich abgelehnt. Dabei sollten die nächsten Angehörigen vor einer Organentnahme entscheiden, falls von dem potenziellen Spender keine Willensbekundung vorliegt. Auch bei diesem Vorschlag sollte ein Online-Register eingeführt werden. Bei der Abstimmung am Donnerstagvormittag stimmten jedoch 379 Abgeordneten dagegen. Es gab nur 292 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur