„Diese Entwicklung ist bürgerrechtsfeindlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich“, erklärt Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Er bezweifele, dass die Datensammlung einen Zugewinn an Sicherheit ermöglicht.
Stattdessen entstünden erhebliche Gefahren, warnt der grüne Spitzenpolitiker. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte von Notz: „Gelangen die Daten missbräuchlich in falsche Hände, ergeben sich hieraus für die Betroffenen dauerhafte Risiken, da biometrische Daten praktisch unveränderlich sind.“ Die Neuregelung sei auch mit Blick auf die wachsenden Gefahren von Identitätsdiebstählen „höchst bedenklich“.
Risiko Datendiebstahl
Auch für den stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden, Stephan Thomae, ist das ein „unverhältnismäßiges Mittel“. Die verpflichtende Speicherung des Fingerabdrucks auf dem Personalausweis bringe erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich. „Wenn Unberechtigte auf die Daten zugreifen, könnten sie sich Zugang etwa zu Handys, Finanzportalen und ähnlichem verschaffen, die durch Fingerabdruck gesichert sind“, sagt Thomae.
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Konstantin Macher von der „Initiative Digitalcourage“ verweist darauf, dass Fingerabdrücke als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Seine Initiative hatte sich von Anfang an gegen den Fingerabdruck auf dem Personalausweis ausgesprochen. Machers Befürchtung: Unbescholtene Bürger könnten plötzlich als Verdächtige dastehen. „Ein Identitätsdiebstahl könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine Person, die nie kriminell war, mit einem Verbrechen in Verbindung gebracht wird“, so Macher gegenüber RND.
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dts, rb