Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss sich wegen des Scheiterns der Pkw-Maut nicht strafrechtlich verantworten. Die Berliner Staatsanwaltschaft will keine Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue einleiten.
Das sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft auf Nachfrage der FAZ. Zwei Abgeordnete der Linken-Fraktion im Bundestag hatten im November letzten Jahres Strafanzeige gestellt. Sie wollten überprüfen lassen, ob sich der Minister mit dem Unterzeichnen der Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut Ende 2018 wegen Untreue strafbar gemacht hat.
Kein Vorsatz erkennbar
Für die Staatsanwaltschaft in Berlin gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Scheuer mit seinen Maut-Plänen vorsätzlich gegen Haushalts- oder Vergaberecht verstoßen hat und daraus ein Vermögensnachteil resultiert. Weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Maut für rechtswidrig erklärt hatte, könnten auf den Steuerzahler Entschädigungszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen.
Für den strafrechtlich relevanten Schaden wäre dies nach Einschätzung von Juristen aber nicht entscheidend. Die Frage ist, ob Scheuer persönlich erkannte, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass der EuGH die Maut als europarechtswidrig verworfen würde.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur
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