Viele Kinder lieben Pferde und Ponyreiten ist ihre erste Reiterfahrung. Das dem Reitlehrer*in und der Reithalle bei Kindern eine besondere Verantwortung zukommt hat jetzt der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg klargestellt.
Ein achtjähriges Mädchen aus Osnabrück hatte mit zwei anderen Kindern an einer Pony-Reitstunde in einer Reithalle teilgenommen. Die Pferde wurden dabei von einer Angestellten der Reithalle an der Longe (lange Leine) geführt. Dabei kam es zu einem folgenschweren Unfall. Das junge Mädchen stürzte vom Pferd, welches ebenfalls strauchelte und das Kind unter sich begrub. Mit einem Bein- und Schlüsselbeinbruch wurde die kleine Reiterin ins Krankenhaus gefahren und dort operiert. Danach folgten für das Kind sechs Wochen im Rollstuhl. Die Eltern des Mädchens verklagten die Reithalle für ihre Tochter auf die Zahlung von Schmerzensgeld.
10.000 Euro Schmerzensgeld
Das zuständige Landgericht (LG) gab den Klägern Recht und sprach dem Mädchen ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Das Gericht argumentierte: „Die Reithalle hafte als Halterin des Ponys. Bei dem Unfall habe sich eine typische Tiergefahr realisiert. Dies gelte auch, wenn die Klägerin möglicherweise die Kommandos der Angestellten nicht richtig umgesetzt habe. Denn zu berücksichtigen sei das Alter des Kindes und ihre mangelnde Reiterfahrung.“
Besondere Vorsicht bei Kindern
Die Berufung der Reithalle beim Oberlandesgericht in Oldenburg war erfolglos. Die OLG-Richter bestätigten die Entscheidung des Landgerichts und ergänzten noch: „Bei einem Kind sei im Rahmen einer Reitstunde besondere Vorsicht geboten. Die Reithalle könne sich auch nicht darauf berufen, dass das Pony stets ruhig gewesen sei, denn sie habe es erst ein halbes Jahr vor dem Unfall erworben und nicht explizit getestet, dass es kindliche Reitfehler toleriere.“ Die beklagte Reitsportanlage hat, veranlaßt durch einen Hinweis des OLG-Senats, die Berufung zurückgenommen.
OLG Oldenburg, Az. 2 U 142/20
Hinweisbeschluss vom 30.11.20
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Quelle: PM OLG Oldenburg