Das Bundeskabinett hat am Dienstag (27.2.2019) dem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt. Das Problem eines schnelleren Zugangs zu Psychotherapien soll die medizinische Selbstverwaltung lösen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärt dazu: „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind ein wichtiger Teil unserer Gesundheitsversorgung. Deshalb schaffen wir für sie eine eigenständige und fundierte universitäre Ausbildung. “
Künftig wird die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut nach einem fünfjährigen Universitätsstudium erteilt. Für den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ist dann eine spezielle Weiterbildung notwendig.
Medizinische Selbstverwaltung soll Zugang regeln
Nach seinem gescheiterten Versuch, den Zugang zu Psychotherapien neu zu regeln, hat der Bundesgesundheitsminister die medizinische Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenkassen und Kliniken damit beauftragt, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. Dieser Auftrag des Ministers findet sich ebenfalls in dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf.
Vorgesehen ist, den neuen Studiengang für die Psychotherapeutenausbildung erstmals zum Wintersemester 2020 anzubieten. Ergänzend zum neuen Gesetz wird noch eine Approbationsordnung entwickelt, welche Studieninhalte und die psychotherapeutischen Prüfung näher regelt. Bundestag und Bundesrat müssen dem neuen Gesetz noch zustimmen.