In die Radarfalle gerast und das bei einem hochbelasteten Punktekonto in Flensburg? Online-Dienstleister bieten in diesem Fall eine praktische Lösung. Sie vermitteln einen Strohmann, der gegen eine „Gebühr“, alle Schuld auf sich nimmt.
Preisgünstiger sind Bekannte oder Familienangehörige, die sich des Vergehens schuldig bekennen. Diese Umgehung von behördlichen Sanktionsmaßnahmen ist den Justizministern der Bundesländer ein Dorn im Auge. Laut Spiegel fordern sie von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), diesem Punktehandel umgehend entgegenzuwirken. Buschmann soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der die bestehende Gesetzeslücke schließt.
Justiz für dumm verkauft
„Mich ärgert, dass unsere Behörden und die Justiz hier derzeit für dumm verkauft werden“, sagt die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU). Sie hatte die Länderinitiative gegen den Handel mit Verkehrsdelikten ins Rollen gebracht. Nach Meinung der Unions-Politikerin hätten „mehrfach auffällig gewordene Verkehrssünder eigentlich eine Nachschulung nötig“.
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Beim sogenannten „Punktehandel“ springt für den Verkehrssünder eine andere Person als Strohmann ein, indem sie wahrheitswidrig angibt, das Fahrzeug gefahren zu haben. Statt des eigentlichen Fahrers wird der Strohmann mit der Sanktion belegt. Das können Punkte sein, oder sogar ein Fahrverbot. Das Bußgeld wird dem „Schuld-Übernehmer“ vom Verkehrssünder erstattet. Außerdem erhält er bis zu eintausend Euro oder sogar mehr (z.B. bei einem mehrwöchigen Fahrverbot).
Organisiert wird die „Dienstleistung“ von spezialisierten Anbietern im Internet. Ihre Masche ist deshalb so erfolgreich, weil die Fotos, die den Verstoß dokumentieren, selten abgeglichen werden. Selbst wenn die Sache auffliegt, bekommt zwar der Verkehrssünder seine Punkte (oder das Fahrverbot), aber mit sonstigen rechtlichen Konsequenzen müssen die Beteiligten nicht rechnen. Das könnte sich mit der jetzt angestoßenen Gesetzesänderung bald ändern.
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Quelle: dts, bo