Ein in der Hosentasche explodierender E-Zigaretten-Akku ist kein Arbeitsunfall entschied das Sozialgericht in Düsseldorf. Damit war die Klage einer 27-jährige Wuppertalerin erfolglos, die dies als Arbeitsunfall anerkannt haben wollte.
Die Frau nutzt ein E-Zigaretten-Gerät und führt zu diesem Zweck einen Ersatzakku mit. Sie hat einen Firmenschlüssel, um damit morgens die Tür des Filialunternehmens zu öffnen, für welches sie arbeitet. Den Schlüssel steckte sie danach in ihre Hosentasche. Dort befand sich bereits der Ersatzakku für die E-Zigarette. Während sie auf dem Firmengelände Müll entsorgte, kam es zu einem Kontakt zwischen Akku und Firmenschlüssel. Die Folge war ein Kurzschluss. Der Akku überhitzte und geriet zusammen mit der Hose in Brand.
BG: Akkubrand nicht versichert
Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Die versicherte Tätigkeit habe das Entflammen des Kleidungsstücks nicht verursacht. Dagegen wehrte sich die Frau. Ihrer Meinung nach war der Schlüssel wesentlich für den Unfall gewesen. Sie habe nicht damit rechnen müssen, dass der Akku in ihrer Hosentasche in Brand gerät. Sie klagte beim Sozialgericht gegen die Entscheidung der Berufsgenossenschaft, doch vergeblich. Ihre Klage wurde abgewiesen.
Schlüssel war unschuldig
Die Richter am Düsseldorfer Sozialgericht waren zwar einsichtig, was die Mitschuld des Firmenschlüssels betrifft, jedoch sei von ihm „keine Gefahr ausgegangen“. Der Schlüssel habe sich nicht entzünden können. Entscheidend für die Brandgefahr sei allein der E-Zigaretten-Akku gewesen. Das Mitführen des E-Zigaretten-Geräts und des Ersatzakkus sei nicht betrieblich veranlasst gewesen. Dafür sei allein die Klägerin verantwortlich. (Az.: S 6 U 491/16).
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Quelle: PM SG D-dorf vom 6.3.2020