Besserverdienende können schon mal den Sekt kaltstellen. Das neue Baukindergeld und das anstehende „Familienentlastungsgesetz“ spülen ihnen mehr Geld in die Kasse.
Das Baukindergeld kommt ohne Flächenbegrenzung. Das sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder am Mittwochmorgen im ARD-Morgenmagazin nach einem Treffen von Spitzenpolitikern der Großen Koalition am vorhergehenden Abend. Damit ist die Diskussion, das Baukindergeld nur für Wohneigentum bis zu 120 oder 140 Quadratmeter Größe zu zahlen, wohl vom Tisch.
Mitnahmeeffekte und Preissteigerungen
Der Bundesrechnungshof ist von dem geplanten Baukindergeld wenig begeistert. Er verweist auf negative Erfahrungen mit der früheren Eigenheimzulage, bei der es „erhebliche Mitnahmeeffekte und zudem Immobilienpreissteigerungen“ gegeben habe. „Die Verteilungswirkungen der Eigenheimzulage waren ebenfalls problematisch“, heißt es in dem Bericht der Rechnungsprüfer weiter, über den das Handelsblatt berichtet. Nur bei wenigen Haushalten habe die Förderung die gewünschte Wirkung erzielt. „Gleichzeitig mussten auch die Haushalte mit geringen Einkommen, die sich trotz Zulage kein Wohneigentum leisten konnten, mit ihren Steuergeldern die Eigenheime Besserverdienender mitfinanzieren.“
Subvention für die Länder
Zudem bemängelte der Rechnungshof, dass der Bund die Kosten beim Baukindergeld alleine trage, obwohl die Länder „über die Grunderwerbsteuer vom Immobilienerwerb“ profitieren. So finanziere der Bund den Ländern ihr Steueraufkommen mit.
Mehr Geld für Alleinverdiener
Gutverdiener können sich noch über eine weitere steuerliche Entlastung freuen. Durch das dem Bundeskabinett zur Genehmigung vorliegende „Familienentlastungsgesetz“ wird ein Alleinverdienerpaar mit zwei Kindern und einem Einkommen von 45000 Euro brutto im Jahr zukünftig um etwa 220 Euro steuerlich entlastet. Das geht aus einer Beispielrechnung des Bundes der Steuerzahler hervor, die dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ vorliegt. Das Gesetz sieht neben der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag auch die Anhebung der Grundfreibeträge für Erwachsene vor. Ein Alleinstehender ohne Nachwuchs und einem Jahreseinkommen von 40000 Euro zahlt dann 83 Euro im Jahr weniger.
Keine „Wohltat“ sondern Pflicht
„Viele Änderungen hätte der Gesetzgeber ohnehin vornehmen müssen“, sagt der Präsident des „Bundes der Steuerzahler“, Reiner Holznagel. Da laut Bundesverfassungsgericht das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss, sind die Steuerbeträge jährlich an die veränderten Lebensverhältnisse anzupassen. „Die vom Gesetzentwurf gepriesene Anhebung des Grundfreibetrags für Erwachsene und die Steigerung der Kinderfreibeträge sind keine politischen Entlastungen, sondern pures Verfassungsrecht und damit ein Pflichtprogramm“, so Holznagel.
R.B. mit Material der dts-Nachrichtenagentur