Der Medizinrechtsexperte Andreas Pitz sieht keinen juristischen Hinderungsgrund für die Einführung einer Impfpflicht bei medizinischem Personal. Einen entsprechenden Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CDU) bewertet der Mannheimer Hochschullehrer als „nicht abwegig“.
„Aus meiner Sicht ließe sich eine faktische Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bestimmten Einrichtungen, wie etwa der Altenpflege und in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Rettungsdiensten, Arztpraxen etc. rechtlich mit guten Gründen rechtfertigen“, sagte der Professor für Medizin- und Sozialrecht von der Hochschule RheinMain dem Nachrichtenportal Watson.
Vorbild Masernschutzgesetz
Pitz vergleicht Söders Vorschlag mit dem Masernschutzgesetz, das 2020 verabschiedet wurde. Damit sei eine faktische Impfpflicht gegen Masern eingeführt worden, meint der Medizinrechtler. Wer in Kinderbetreuungseinrichtungen arbeite oder dort betreut werde, müsse nachweisen, dass er geimpft ist. Dasselbe gelte für Personen, die etwa in Krankenhäusern, Dialyse- oder Entbindungs- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Arzt- und Zahnarztpraxen tätig seien.
Kein Impfzwang
Letztlich bliebe den genannten Gruppen die Möglichkeit, sich nicht impfen zu lassen – allerdings mit der Folge, „dass sie dann nicht mehr in der Einrichtung betreut werden dürfen bzw. dort nicht mehr arbeiten dürfen“, sagt Pitz, der darauf hinweist: „Es wird somit niemand unmittelbar gezwungen, sich impfen zu lassen.“
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Verfassungsrechtlich hat Pitz wenig Bedenken: „Der grundrechtliche Eingriff ist hier insoweit geringer, als dass eine nicht impfwillige Person eben noch die Möglichkeit hat eine Impfung zu vermeiden – auch wenn es dann zu einem Tätigkeitsverbot kommt“.
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Quelle: dts