Der Staatsrechtler Martin Morlok fordert nach dem erneuten Anstieg der Abgeordnetenzahl im Deutschen Bundestag durch die Bundestagswahl eine grundlegende Reform des Wahlrechts.
„Das Wahlrecht ist nach wie vor so, dass der Bundestag über die gesetzlich vorgeschriebene Normgröße von 598 Abgeordneten anschwillt“, sagt Morlok, der lange Jahre an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf als Professor für öffentliches Recht aktiv war.
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Beim Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zeigte sich Morlok erleichtert, das es nicht noch schlimmer gekommen ist. „Ja, es hätte jetzt sogar dazu kommen können, dass die Union durch drei unausgeglichene Überhangmandate mehr Sitze im Bundestag gehabt hätte, als ihr nach der Stimmenzahl zustünden. Auch so etwas muss man durch das Wahlrecht verhindern“, meint der Experte für parteirechtliche Fragen.
Das 25-Prozent-Problem
Dem Rechtswissenschaftler bereitet es Unbehagen, dass es – wegen der zunehmenden Zahl ungefähr gleich großer Parteien – mehr und mehr dazu kommt, dass Direktkandidaten bereits mit 25 Prozent der Stimmen ins Parlament einziehen. Das bedeute in der Konsequenz, dass sie 75 Prozent der Stimmen gegen sich hätten. „Das ist ebenfalls nicht hinzunehmen“, resümiert Morlok. Sein Gegenvorschlag: Ins Wahlrecht soll ein Passus aufgenommen werden, wonach diejenigen Direktkandidaten mit den schlechtesten Wahlergebnissen kein Mandat mehr erhalten.
Gefährdete Demokratie
Die Wahlrechts-Analyse des Rechtswissenschaftlers bestätigt den Standpunkt von Marco Buschmann, dem Geschäftsführers der FDP-Bundestagsfraktion. Dieser hatte gegenüber RND erklärt: „Das Wahlergebnis bestätigt unsere Kritik an der verkorksten Wahlrechtsreform. Der Deutsche Bundestag ist erneut größer geworden.“ Nach Meinung des liberalen Spitzenpolitikers schadet diese Entwicklung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments und damit auch der Demokratie. Buschmann: „Das Wahlrecht muss jetzt so reformiert werden, dass es das Mandatswachstum verfassungsfest und fair begrenzt. So wie es ist, kann es nicht bleiben.“
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dts, rb