Der vom Land Berlin geplante Mietendeckel wäre verfassungswidrig. Das sagt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Nach seiner Einschätzung besitzt der Bund für das von ihm geregelte soziale Mietpreisrecht die alleinige Zuständigkeit.
Nachzulesen ist das in einem Rechtsgutachten, das der Verfassungsrechtler im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) erstellt hat. „Landesverfassungsrecht kann die grundgesetzliche Kompetenzverteilung weder sprengen noch zu deren Auslegung etwas beitragen“, heißt es in dem Gutachten, das der Funke-Mediengruppe vorliegt.
Mietdeckel wäre verfassungswidrig
Der Bund hat mit der 2015 verabschiedeten Mietpreisbremse und der Anwendung des Bestellerprinzips für Mietwohnungen von seinen Gesetzgebungskompetenzen beim sozialen Mietrecht Gebrauch gemacht. Die bundespolitisch geregelte Mietpreisbremse sieht unter anderem vor, dass in Gebieten mit einem Mangel an bezahltem Wohnraum die Mieten binnen drei Jahre maximal um 15 Prozent steigen dürfen. Diese Regelung wäre durch einen Mietendeckel aber ausgehebelt.
Rechtsordnung darf nicht widersprüchlich sein
Für Papier greift in diesem Fall eine „Sperrwirkung“ des Bundesrechts: „Die bundesstaatliche Kompetenzordnung verpflichtet alle rechtsetzenden Organe, ihre Regelungen so aufeinander abzustimmen, dass die Rechtsordnung nicht aufgrund unterschiedlicher Anordnungen widersprüchlich wird“, heißt es in dem Rechtsgutachten.. Daraus schlussfolgert der langjährige Verfassungsgerichtspräsident: „Die Länder, somit auch der Landesgesetzgeber von Berlin, verfügen nach dem Grundgesetz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt über eine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels“, heißt es in dem Gutachten weiter.
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Quelle: rb, dts