Ein US-Richter stoppt jetzt Trumps Erlass zu verschärften Asylregeln und deutsche Verwaltungsgerichte setzen geltende Umweltschutzbestimmungen durch. Die Justiz macht ihre Arbeit, sehr zum Mißfallen einiger Politiker.
Ein Bundesrichter in San Francisco hat per einstweiliger Verfügung die von US-Präsident Donald Trump verschärften Asylregeln zur Eindämmung illegaler Einwanderung teilweise außer Kraft gesetzt. Die Regeln sollten die meisten Asylrechte von denjenigen Migranten verwehren, die die Grenze zwischen Mexiko und den USA illegal überschreiten, berichtet CNN. Bundesrichter Jon Tigar schreibt in seiner Begründung, dass Trump trotz seiner Autorität nicht befugt sei, die Einwanderungsgesetze umzuschreiben, um eine Bedingung zu schaffen, die der US-Kongress ausdrücklich verboten habe.
Auch in Deutschland müssen Gerichte immer öfter die Rechtsstaatlichkeit gegen politische Übergriffe verteidigen. Erinnert sei an die Auseinandersetzung des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen mit der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bochum um die Ausweisung des tunesischen Staatsangehörigen Sami A..
Scheuer: Fahrverbot unverhältnismäßig
Jetzt sind die jüngsten Gerichtsentscheidungen für Fahrverbote in besonders stark belasteten Innenstadtbereichen das Ziel politischer Kritik. Bereits kurz nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) dessen Entscheidung als „unverhältnismäßig“ bezeichnet und erklärt, Urteile wie dieses gefährdeten die Mobilität Hunderttausender Bürger.
Auch der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, sieht in den Dieselurteilen einen „sichtbaren Beleg für die Entfremdung von der Lebenswirklichkeit“ und rät den betroffenen Städten gegen die Urteile Berufung einzulegen, damit die Innenstadtbezirke „nicht von der Versorgung abgekoppelt werden“.
Widerspruch kommt ebenfalls vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), der das Urteil zu den Diesel-Fahrverboten speziell für die Autobahn A 40 in Essen scharf kritisiert. Gegenüber dem Handelsblatt sagte der Staatssekretär: „Es ist sicherlich unverhältnismäßig, wenn Fahrverbote für Autobahnen angeordnet werden sollen“. Viele Menschen wunderten sich zu Recht über solche weltfremden Urteile.
Richterbund verteidigt Rechtsstaatlichkeit
Der Richterbund verwahrte sich gegen Kritik an der Justiz. „Es liegt völlig neben der Sache, Gerichte dafür zu kritisieren, dass sie geltendes Recht anwenden“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn. In einem Rechtsstaat seien nicht die Rechtsauffassung eines Ministers oder das vermeintliche Rechtsempfinden einer Mehrheit maßgeblich. Damit würde Recht durch Willkür ersetzt. Wenn die Exekutive sich über Entscheidungen der Justiz hinwegsetze oder sie fortlaufend in Frage stelle, untergrabe das die Autorität der Rechtsprechung. „Das bringt den Rechtsstaat aus dem Gleichgewicht“, so Rebehn gegenüber der Zeitung.
Bundesregierung uneinig
Auch innerhalb der Bundesregierung ist ein Streit über die Entscheidungen der Gerichte zu den Diesel-Fahrverboten entbrannt. „Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten“, sagt Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) im Handelsblatt. Das sei die Grundlage unseres Rechtsstaates. „Es ist die Aufgabe der Politik, Entscheidungen zu treffen, die vor unserer Verfassung Bestand haben“, so Barley weiter.
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R.B. mit Material der dts-Nachrichtenagentur