Der Göttinger Staats- und Kirchenrechtler Professor Dr. Hans Michael Heinig fordert die Einhaltung grundrechtlicher Vorgaben bei der Lockerung der Corona-Maßnahmen. Er sagt: „In dem Augenblick, wo jetzt Öffnungsentscheidungen erfolgen, müssen die sachgerecht sein.„
„Es darf kein reines Primat der Ökonomie geben, sondern auch grundrechtliche Vorgaben müssen berücksichtigt werden“, sagte Heinig am Freitag im Deutschlandfunk. Da gehe der Blick jetzt schon auch auf die Versammlungsfreiheit und Religionsfreiheit. „Die müssen mit in den Blick genommen werden.
Wenn man jetzt versucht, tastend ganz kleine Öffnungen vorzunehmen, dann muss das auch solche grundrechtlich geschützten Räume erfassen“, so der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Georg-August-Universität in Göttingen.
Sachgerechte Auswahlentscheidung
Sein Problem sei nicht, „dass der Staat in der Vergangenheit, in den letzten Wochen sehr restriktiv vorgegangen ist – das hat er gut begründet als Maßnahme der Pandemiebekämpfung –, sondern jetzt eine sachgerechte Auswahlentscheidung für mehr Freiheitsräume zu treffen“, so Heinig in dem Gespräch mit dem Sender. Dies sei die eigentliche Herausforderung.
„In dem Moment, wo Herren-Boutiquen wieder geöffnet werden, ist es schwer darstellbar, dass selbst mit größten Schutzmaßnahmen keine gottesdienstlichen Versammlungen mehr stattfinden dürfen. Das muss sachgerecht begründet werden“, so der Göttinger Rechtswissenschaftler.
Quelle: rb, dts
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