Eine fehlende EU-Zulassung verhindert, das Verpackungsplastik aus dem gelben Sack nach der Aufbereitung wieder als Lebensmittelverpackung verwendet werden kann.
Grünes Licht von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ist jedoch nötig, um zu garantieren, dass der neu gewonnene Kunststoff (Rezyklat) keine gesundheitsgefährdenden Stoffe auf Lebensmittel überträgt.
In der Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Judith Skudelny (FDP) heißt es, daß für das technische Verfahren noch keine Zulassung der EU-Kommission vorliegt. Das Ministerium rechnet aber mit einer Zulassung noch in diesem Jahr.
EU-Zulassung für 2019 erwartet
„Die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft liegt noch gar nicht vor“, sagt Judith Skudelny. Die FDP-Abgeordnete ruft die Große Koalition auf, nun rasch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kreislaufwirtschaft zu schaffen. „Aus Lebensmittelverpackungen dürfen derzeit gar keine neuen Lebensmittelverpackungen hergestellt werden“, so Skudelny. Zur Zeit werden 40 Prozent des Plastikmülls für neue Kunststoffprodukte verwertet. Allerdings sind diese aufgrund der minderen Kunststoffqualität nicht identisch mit den Ursprungsverpackungen.
Deutscher Gesetzgeber ist gefordert
„Statt sich über das sogenannte Downcycling zu beklagen – die Tatsache, dass Kunststoff nach dem Recycling nicht wieder in derselben Funktion eingesetzt wird -, sollte sich die Bundesregierung darum kümmern, überhaupt die notwendigen Voraussetzungen eines Kreislaufs zu schaffen“, fordert die FDP-Politikerin gegenüber dem Redaktionsnetzwerks Deutschland.
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R.B., dts-Nachrichtenagentur