Die neue Bundesregierung wird am Donnerstag (16.12.) den Zweiten Nachtragshaushalt für 2021 im Parlament einbringen. Geplant ist, dem Bundes-Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ 60 Milliarden Euro zuzuführen. Kritik kommt dafür nicht nur von der Opposition, sondern auch vom Bundesrechnungshof und dem Bund der Steuerzahler.
Diese zusätzlichen Mittel „dienen damit weiterhin der Pandemiebewältigung und sind zur Überwindung der pandemiebedingten Notsituation erforderlich“, argumentiert die Bundesregierung. Für Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sind die 60 Milliarden Euro ein „Booster für die Volkswirtschaft“. Damit könne man die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nachhaltig bewältigen. Insgesamt steigen die Gesamtausgaben des Bundes in diesem Jahr auf 572,7 Milliarden Euro. Die bisherigen Planungen sahen Ausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro vor. Im vergangenen Jahr lagen die Ausgaben noch bei 508,5 Milliarden Euro.
Keine neuen Schulden ?
Laut dem Entwurf der neuen Bundesregierung ist diese Zuführung „ohne Erhöhung der Kreditermächtigung möglich, da sich im Haushaltsvollzug Mehreinnahmen und Minderausgaben abzeichnen“. Im April 2021 hatte der Bundestag aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und ihrer Folgen eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenregel des Grundgesetzes festgestellt und somit eine Ausnahme von der im Grundgesetz vorgesehenen Obergrenze für die Nettokreditaufnahme ermöglicht.
Zankapfel „Kredit-Option“
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) protestiert gegen das Vorhaben der Ampel-Regierung, mit dem Nachtragshaushalt schuldenfinanzierte Reserven von rund 60 Milliarden Euro für Investitionen in den kommenden Jahren anzulegen. BdSt-Chef Reiner Holznagel sagte dazu dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „60 Milliarden Euro neue Schulden – mit einem 2. Nachtragshaushalt für 2021 setzt die neue Regierung die Schuldenpolitik der alten Regierung nahtlos fort“.
Anzeige
BuchTIPP > Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
>> Der GG-Kommentar für alle die mitreden wollen!
Jetzt informieren / bestellen > juristische-fachbuchhandlung
Die Transformation der für die Corona-Bekämpfung vorgesehenen Kredit-Optionen in Gelder für den „Energie- und Klimafonds“ hält der BdSt-Chef „für ein gewagtes Manöver in verfassungsrechtlicher Hinsicht“.
Kostspielige Ampelpläne
Kritik am Nachtragshaushalt kommt auch von der Union. „Wir befürchten, dass Corona-Mittel zur Umsetzung der kostspieligen Ampelpläne umgeleitet werden sollen“, sagte Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus der Wochenzeitung „Das Parlament“. Für den Haushaltsexperten der Union, Christian Haase, ist die Vorgehensweise der Koalition „haushaltsrechtlich sehr bedenklich“. Einziges Ziel dieser fragwürdigen Operation sei die Geldbeschaffung, so der CDU-Experte gegenüber der Welt.
Bundesrechnungshof hat Bedenken
Der Präsident des Bundesrechnungshofs (BRH), Kay Scheller, hatte bereits im November die Pläne der Ampelkoalition kritisiert, milliardenschwere Rücklagen für zukünftige Investitionen zu bilden. „Das ist verfassungsrechtlich problematisch“, meint Scheller. Dem Handelsblatt sagte er: „Normalerweise hätte man den Kreditbedarf in diesem Jahr einfach gesenkt, wenn man das Geld nicht braucht. Jetzt sollen die Schulden trotzdem aufgenommen werden, um Spielräume für die Zukunft zu haben. Die Mittel waren für die Pandemie-Bekämpfung vorgesehen, nun sollen sie für Klimainvestitionen in den kommenden Jahren genutzt werden. Da fehlt dann der Bezug zu der Notlage, mit der die Aussetzung der Schuldenbremse begründet wurde.“
Kritik vom BRH-Präsidenten
Kritisch sieht der Präsident des Bundesrechnungshofs das Vorhaben der Ampel, die Corona-Schulden später zu tilgen. „Belastungen werden weiter in die Zukunft und auf die nächste Generation verschoben“, so Scheller. Damit steige auch das Risiko, dass sich die Zinsen erhöhten und die Kreditlasten für den Staat insgesamt zunehmen würden. Das Bekenntnis zur Schuldenbremse begrüßt der Präsident des Bundesrechnungshofes. „Das Festhalten an der Schuldenbremse ist eine wichtige und gute Entscheidung für das Land und insbesondere für die kommende Generation.“
.
Quellen: hib, dts, BdSt