Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Geordnete-Rückkehr-Gesetz und sechs weitere Gesetze sollen, nach dem Willen von SPD und Union, noch diese Woche im Bundestag verabschiedet werden.
Diese Gesetze sollen für Klarheit bei der Einwanderungsfrage sorgen. „Wir haben uns genau angeschaut, wie wir Deutschland für Menschen attraktiver machen können, die von außerhalb Europas zu uns kommen und unsere Gesellschaft mit ihren Kompetenzen und ihrer Leistungsfähigkeit weiterbringen können“, sagt Thorsten Frei, der stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion. In der FAZ lobt Frei den „Pragmatismus“ der beiden Koalitionspartner.
Keine Einbürgerung bei Vielehe oder falscher Identität
Die Neuregelungen sehen vor, daß potentielle Einwanderer sich in deutsche Lebensverhältnisse einordnet und ihre elementaren Grundsätze nachweislich akzeptieren müssen. Diese Regelung schließt eine Einbürgerung beim Vorliegen einer Vielehe aus. Außerdem wird klargestellt, dass nur Ausländer eingebürgert werden dürfen, wenn ihre Identität und Staatsangehörigkeit umfassend geprüft und restlos geklärt wurde. Wer seine Einbürgerung durch falsche Angaben erschleicht, dem kann zukünftig die Staatsbürgerschaft für zehn Jahre (bisher 5 Jahre) entzogen werden. In der FAZ sagt CDU-Politiker Thorsten Frei : „Wir waren uns auch einig, dass Gesetze und damit auch eine bestehende Ausreisepflicht durchgesetzt werden müssen. Der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.“
Langes Ringen um eine Einigung
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem SPD-geführten Arbeitsministerium war Ende vergangenen Jahres vom Bundeskabinett beschlossen worden. Mitte April beschloss das Kabinett das vom Bundesinnenministerium erarbeitet „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Das von der CSU initiiere Gesetz soll einer bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht ermöglichen. Auch die SPD konnte einige ihrer Vorstellungen durchsetzen, unter anderem beim Zuzug von Fachkräften. Nach der Verabschiedung im Bundestag ist der Bundesrat am Zug. Dieser wird sich voraussichtlich bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 28. Juni, mit den Neuregelungen befassen.
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Quelle: rb, dts-Nachrichtenagentur