Die aktuelle deutsche Rentenbesteuerung ist nach Ansicht von BFH-Richter Egmont Kulosa verfassungswidrig. Kulosa ist stellvertretender Vorsitzender des „für Alterseinkünfte und -vorsorge“ zuständigen zehnten Senats beim Bundesfinanzhof (BFH) in München.
Kulosa bescheinigt der bis 2040 geltenden Übergangsregelung für die schrittweise steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern und ihre spätere Belastung als Rentenempfänger eine „evidente Verfassungswidrigkeit“, weil sie zu einer steuerlichen Doppelbesteuerung führe, vor der das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Urteil 2002 ausdrücklich gewarnt hatte. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf einen Kommentar für einen juristischen Fachdienst.
Kubicki fordert Konsequenzen
BFH-Richter Kulosa schreibt: „Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen.“ FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki fordert von der Bundesregierung Aufklärung. Er sagte der Zeitung: „Die harte Kritik des BFH-Richters Egmont Kulosa“ an der Rentenbesteuerung lasse „an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Wir erwarten, dass die Bundesregierung den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit unverzüglich ausräumt und dem Deutschen Bundestag entsprechende Berechnungen vorlegt“. Andernfalls bleibe „am Ende nur der Gang nach Karlsruhe, um eine unzulässige Belastung der künftigen Rentner und Rentnerinnen zu verhindern“.
Doppelbesteuerung verboten
Die heutige Rentenbesteuerung gilt seit 2005, sie wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) in reformierter Form beschlossen. Karlsruhe hatte im März 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt und eine Gleichbehandlung gefordert, dabei aber vorgegeben: Es gelte, „eine doppelte Besteuerung“ zu vermeiden. Der Staat dürfe die Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten – bei den Beitragszahlungen an die Rentenkassen während des Erwerbslebens, und dann ein zweites Mal bei der späteren Auszahlung der Renten. Die Bundesregierung ging daraufhin seinerzeit zur sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“ über.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur
1 Kommentare
als erstes wurde die rente durch Einführung des euros halbiert, dann folgte die Doppelbesteuerung ,danach folgte der progressionsvorbehalt
der dem Finanzamt eine weitere Möglichkeit gab ein drittes mal die Rentner abzukassieren .eine riesige schweinerei was die Regierung
macht .na ja Hauptsache die Politiker können sich an ihren Diäten ergötzen .
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