„Es ist richtig, bei Hass und Hetze im Netz nicht nur auf eine konsequente Strafverfolgung zu setzen, sondern auch den Rechtsschutz für die Betroffenen zu stärken“, sagt der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn, zu der am Mittwoch im Kabinett gebilligten Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).
Das bisherige Verfahren zur Auskunftserteilung bei Beleidigungen oder Drohungen müsse „vereinfacht werden, damit Nutzer schneller Auskünfte von den Plattformen über die Identität der Beleidiger erhalten können, meint der DRB-Geschäftsführer.
Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Rebehn: „Wichtig ist zudem, dass die Meldewege der Netzwerke für Hate-Speech möglichst einfach sind“. Der Deutsche Richterbund vertritt die Auffassung: wer im Netz bedroht oder beleidigt wird, der muss das den Plattformen direkt und unkompliziert melden können.
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Der jetzt auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf sieht vor, dass Nutzer leichter ihren Anspruch auf Auskunft über den Namen von Verfassern mutmaßlich rechtswidriger Inhalte durchsetzen können. Dafür sollen Gerichte, die über solche Auskunftsersuchen entscheiden müssen, künftig nicht nur die Erlaubnis, sondern auch die Verpflichtung dazu erteilen können. Bisher lehnen die Plattformen dies häufig mit der Begründung ab, sie seinen dazu nicht verpflichtet. Mit der Neuregelung stärkt die Bundesregierung die Nutzerrechte gegenüber den Plattformen.
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Quelle: rb, dts