Der Deutsche Richterbund (DRB) hat bei den Landesjustizministerien der Bundesländer die technische Ausstattung der Gerichte abgefragt. Das Ergebnis: Ein Defizit bei digitalen Arbeitsmitteln während der Coronakrise.
Nach der Erhebung haben in Sachsen-Anhalt nur 20 von über 700 Richtern und Staatsanwälten die Möglichkeit, mit einem Dienstrechner aus dem Homeoffice zu arbeiten. „Die Ausnahmesituation der Pandemie hat die Lücken in der IT-Ausstattung der Gerichte offen gelegt“, kommentierte DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn bei Bild am Sonntag den Mißstand.
So haben in Nordrhein-Westfalen, nach der aktuellen DRB-Umfrage, nur 20 Prozent der Richter und Staatsanwälte einen mobilen Dienstrechner. in Brandenburg und Rheinland-Pfalz sind es rund 25 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern meldet eine Quote von etwa 30 Prozent, während in Sachsen nur jeder zehnte Richter einen Laptop nutzen kann.
Videotechnik ist Mangelware
„Online-Verhandlungen in Zivilprozessen zum Beispiel lässt das Gesetz schon seit vielen Jahren zu. Ein Ausweichen darauf scheitert in vielen Fällen aber an fehlender Technik in den Gerichten“, so Rebehn. Außerdem mangele es in vielen Zivilgerichten an Videotechnik für Online-Verhandlungen. Die Corona-Pandemie sorge jetzt hoffentlich für einen Investitions- und Modernisierungsschub bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, meint der Vertreter der Richterschaft.
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Traurig sieht die IT-Versorgung in Sachsen-Anhalt aus. Hier sind zwar drei Videokonferenzanlagen vorhanden, aber wegen fehlender Netzkapazitäten sind diese nicht einsatzfähig. Sachsen meldet sieben Anlagen, die aber keine Kommunikation mit externen Teilnehmern, etwa in einem Homeoffice, ermöglichen. In Brandenburg gibt es zwei Anlagen für Videokonferenzen und in Mecklenburg-Vorpommern steht eine Anlage beim Landgericht in Rostock.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur