Die aktuellen Corona-Einschränkungen stoßen bei den Betroffenen auf abnehmende Akzeptanz, was sich in rasant steigenen Fallzahlen bei den Verwaltungsgerichten niederschlägt und deren Richter machen Tempo bei den anstehenden Eilverfahren.
„Die Möglichkeit, Grundrechtseingriffe zeitnah durch unabhängige Richter überprüfen zu lassen, ist maßgeblich für die gesellschaftliche Akzeptanz der Corona-Beschränkungen“, sagt Sven Rebehn, der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes. Er rechnet damit, dass die Klagewelle weiter wächst. Dazu sagte Rebehn der Funke-Mediengruppe: „Es spricht viel dafür, dass die zahlreichen Streitfragen anlässlich der neuerlichen Beschränkungen für Gaststätten und Hotels, Freizeitsport und Kulturszene die Justiz auch in den nächsten Wochen stark beschäftigen. Die Gerichte tun alles dafür, den Betroffenen möglichst schnell und effektiv Rechtsschutz zu gewähren.“
Über 5000 Corona-Klagen
Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr haben, so der Richterbund, mehr als 5.000 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Corona-Beschränkungen die Gerichte erreicht. Es ging dabei um die Maskenpflicht, Kontaktverbote, Geschäfts- und Schulschließungen, das Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkungen.
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Die Kläger sind grob in zwei Gruppen einzuteilen. Zum einen Gewerbetreibende, die schließen müssen und teilweise erhebliche Umsatzeinbußen erleiden und zum anderen Privatpersonen, welche die Einschränkungen durch das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht akzeptieren wollen. Die Erfolgsaussichten für die Kläger sind überschaubar. Bisher haben die Verwaltungsgerichte bei ihren Entscheidungen die Corona-Beschränkungen weitgehend bestätigt.
NRW: Bürger erfolgreich – Gewerbetreibende nicht
So scheiterte der Versuch eines Gastronomen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NRW das Betriebsverbot für seine Speisegaststätte aufzuheben. Der Betreiber hatte argumentiert, die Regelung sei willkürlich, da der Betrieb gastronomischer Einrichtungen nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht wesentlich zur Verbreitung des neuartigen Coronavirus beitrage. Doch der zuständige Senat wertete den Gesundheitschutz der Bevölkerung höher, als das wirtschaftliche Interesse des Gastronomen. Die Schließung sei eine voraussichtlich „notwendige Schutzmaßnahme“. Der Eingriff in die Berufsfreiheit des Betreibers genüge, so das Gericht, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Staatshilfe mildert wirtschaftliche Einbußen
Bereits in der vorigen Woche war der Eilantrag eines Unternehmens, welches mehrere Fitnessstudios in NRW betreibt vom OVG in Münster abgelehnt worden. Auch hier kam das Gericht zu der Überzeugung, die vorgebrachten wirtschaftlichen Einbußen würden weniger ins Gewicht fallen als der Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen. Außerdem würden die wirtschaftlichen Einbußen durch staatliche Hilfsmaßnahmen abgemildert.
Düsseldorf: Masken-Verfügung rechtswidrig
Erfolgreicher war der Eilantrag einer Privatperson beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf für eine Alltagsmaskenpflicht. Die Stadt hatte für fast das gesamte Stadtgebiet eine Maskenpflicht angeordnet. Das sei rechtswidrig befanden die Richter.
Der Beschluss der Stadt sei nicht detailliert genug. Die Abstandsvorgaben der Stadt gingen deutlich über die Vorgaben der Coronaschutzverordnung hinaus. Dort ist ein, wissenschaftlich belegter, Abstand von anderthalb Metern vorgesehen. Außerdem sei für die Bürger nicht eindeutig erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliege.
Stadt hebt rechtswidrige Verfügung auf
Die Stadt Düsseldorf hob auf Grund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Allgemeinverfügung auf, kündigte aber gleichzeitig eine rechtskonforme neue Allgemeinverfügung für die nächsten Tage an. Über deren Ausgestaltung ist bisher nichts bekannt.
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Quellen: PM OVG NRW, PM VG D-dorf, dts