Das Ruhrgebiet ist etwas anderes als Berlin. Das war eine der ersten Erfahrungen die Christian Lüdtke als Gründungskoordinator der „Gründerallianz Ruhr“ machen mußte. Sein Job: Das Ruhrgebiet zu einem „Hotspot“ für Startups zu machen.
Wie er das machen will, verriet er bei der diesjährigen Vortragsveranstaltung der „Juristischen Gesellschaft Ruhr“, zu der sich rund 60 interessierte Teilnehmer im Essener Ruhrturm eingefunden hatten.
Vorbild ist für Christian Lüdtke Berlin. Dort sollen bis 2020 bis zu 100.000 neue Jobs durch Startups geschaffen werden. Allein im Jahr 2017 flossen 5 Milliarden Euro an Risikokapital in die Hauptstadt. Davon kann die „Gründerallianz Ruhr“, die zum Initiativkreis Ruhr gehört und von großen Teilen der Ruhrgebietsindustrie unterstützt wird, nur träumen.
Ohne Gründer kein Ökosystem
Nach den Vorstellungen der „Gründerallianz Ruhr“ soll im Ruhrgebiet ein „Ökosystem“ für Startups entstehen. Dafür müsse auch über das Ruhrgebiet hinaus die Werbetrommel gerührt werden, sagte Gründungskoordinator Lüdtke in seinem Vortrag. Helfen sollen ihm bei dem Vorhaben die Erfahrungen, die er beim Aufbau von Startups in Berlin gemacht hat.
Erste Erfahrungen mit dem Ruhrgebiet hat er schon gemacht. „Ohne Gründer kein Ökosystem“, ist seine Erkenntnis und er sucht nach Leuten, die „Lust haben, sich der Verantwortung zu stellen.“ Bei der Suche helfen soll eine digitale Plattform namens „Data Hub“, auf der Unternehmen und Startups zusammenkommen.
Die Sicht eines Risikokapital-Investors steuerte Diplom-Wirtschaftsingenieur Robert Lacher bei. Er ist geschäftsführender Gesellschafter eines Venture Capital Fonds in München. In seinem Vortrag ging es um Gründung, Finanzierung und Management von Startups.
Riskanter Start für Startups
Zu den Risiken und Nebenwirkungen eines Startups referierte Dr. Stefan Heutz. Der Rechtsanwalt und Notar ist Partner in der großen Essener Anwaltskanzlei Kümmerlein. „Investoren sichern sich die Kontrolle über das Unternehmen“, so der erfahrene Jurist.
Da die jungen Gründer häufig über keine materiellen Sicherheiten verfügen, haben sie es schwer, an einen Bankkredit zu kommen, so Heutz. Auch öffentliche Fördergelder sind eher rar. Da bleibt nur oft nur noch eine Option: Risikokapital (Venture Capital).
Um an Risikokapital zu kommen, müssen die Gründer einen Teil ihrer Firma an die Venture-Capital-Investoren abtreten. Dieser Firmenanteil dient als „Sicherheit“ für das eingebrachte Kapital. Je höher die eingebrachte Summe ist, umso größer ist ihr Einfluß auf das Unternehmen. Zinsen gibt es bei Risikokaptal nicht. Die Value-Investoren setzen auf den Erfolg des Unternehmens und wollen ihren Firmenanteil später mit hohem Profit weiterverkaufen.
Vertragliche Fallstricke lauern
Für die Startup-Gründer gibt es, so Rechtsanwalt Stefan Heutz, zahlreiche Fallstricke. Im Gegensatz zu den Investoren, die hochprofessionell arbeiten, haben die Gründer meist keine betriebswirtschaftlichen oder juristischen Kenntnisse. „Wenn der Gründer nicht aufpaßt, bleibt von dem generierten Wert für ihn nicht viel übrig“, resümiert Heutz.
Eine juristische Beratung ist vielen Gründern zu teuer. Während die betriebswirtschaftliche Gründungsberatung förderungsfähig ist, wird die wichtige juristische Beratung und Begleitung der Gründung nicht gefördert.
Auf diese Weise bekommt der Begriff Risikokapital für die jungen Unternehmer eine ganz unschöne Bedeutung. Eine ungünstige Vertragsgestaltung beim Gesellschaftsvertrag und beim „Shareholder-Agreement“ kann für sie später, wenn der Investor seinen Firmenanteil verkauft, zum Verlust ihres Unternehmens oder ihres Know-Hows führen.