Gastronomen benötigen keine spezielle Ausbildung, um die erforderliche Sachkunde als Lebensmittelunternehmer nachzuweisen. Das EU-Recht sieht dafür keine Regelung vor, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage.
Die erforderliche Sachkunde der Beschäftigten ist auf die jeweilige Tätigkeit ausgerichtet und gilt für alle Lebensmittelbetriebe. Eine bundesweit einheitliche Durchführungsregelung beim Sachkundenachweis würde sich nicht nur auf Gastronomen beschränken, sondern alle Lebensmittelunternehmen und die dort Beschäftigten erfassen.
Nach Ansicht der Regierung würde das für die gesamte Lebensmittelwirtschaft einen nur schwer zu rechtfertigenden Regulierungsaufwand mit sich bringen. Ein weiteres Problem wäre der Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit. Eine ausschließlich für Gastronomen geltende Regelung bedürfe, so die Bundesregierung, einer schlüssigen Begründung im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.
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Quelle: hib