Bisher reichte ein Gewerbeschein und schon war man Immobilienmakler oder auch Wohnungseigentumsverwalter. Kein Studium, keine Lehre und oft leider auch keine Ahnung! Diese schönen Zeiten neigen sich für hoffnungsfrohe Quereinsteiger dem Ende zu. Die Bundesregierung möchte mit einem neuen Gesetz die Dienstleistungsqualität von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern verbessern.
Der Weg zum Maklerberuf führt zukünftig, nach dem Willen der Regierung, über einen vor der IHK abzulegenden Sachkundenachweis. Erst nach Ablegung dieser Prüfung gibt es die erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis. Die geplanten Prüfungskosten sollen um die 400 Euro liegen.
Neu ist auch eine Berufshaftpflichtversicherung für Wohneigentumsverwalter. Das geht aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum hervor. Zukünftig sollen die Verwalter auch einen „Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien“ leisten.
Für Makler und Wohnungseigentumsverwalter die bereits mehr als sechs Jahre tätig waren, sind Befreiungen von der geplanten Prüfung vorgesehen. Ebenfalls von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind die Mitarbeiter von Banken, da Grundstücks- und Immobilienvermittlungen nicht zum eigentlichen Bankgeschäft gehören.