Streit in der Koalition. Die Union lehnt den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Musterfeststellungsklage ab und fordert Nachbesserungen. Die SPD wirft der Union im Gegenzug vor, die Ressortabstimmung über den Gesetzentwurf zu blockieren.
Die Union sieht bei der im Koalitionsvertrag festgelegten Klagebefugnis Korrekturbedarf. „Wir wollen weder großen Kanzleien noch Verbänden mit dem Geschäftsmodell Abmahnungen ein neues Feld auf dem Silbertablett präsentieren“, sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), dem „Handelsblatt“.
SPD pocht auf Einhaltung des Koalitionsvertrags
„Bei der Frage der Klagebefugnis mauert die Union und bringt den Zeitplan in Gefahr“, sagte dagegen der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. “ Für den überraschenden Diskussionsbedarf der Unions-Ressorts Kanzleramt sowie Innen- und Verkehrsministerium habe ich nach den detaillierten Vereinbarungen in den Koalitionsverhandlungen kein Verständnis“, so Fechner.
Streitpunkt ist die Klageberechtigung
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass nur qualifizierte Einrichtungen eine Klagebefugnis haben. Der Stein des Anstoßes für die Union ist eine Liste klageberechtigter Einrichtungen, die im vierten Gesetzentwurf enthalten sind.
In dieser Liste, die vom Bundesamt für Justiz geführt wird, sind derzeit 78 sogenannte „qualifizierte Einrichtungen“ aufgeführt. Nach Meinung der Union muss die Klagebefugnis aber deutlich enger gefasst werden, als das Recht zu Abmahnungen nach dem Unterlassungsklagen-Gesetz, auf dem die vorliegende Liste basiert.
Bei drei Positionen herrscht Einigkeit
Die Union möchte eine „individuell erteilte Befugnis an seriöse Verbände“. Nach ihren Vorstellungen wären das zum Beispiel die Verbraucherzentrale Bundesverband, der Mieterbund und der ADAC. Darauf könne man sich sofort einigen, so die CDU-Vertreterin Elisabeth Winkelmeier-Becker.
SPD-Sprecher Fechner verweist dagegen auf den Koalitionsvertrag, in dem „glasklar vereinbart“ worden sei, „dass nur qualifizierte Einrichtungen wie die Verbraucherzentralen, der ADAC oder der Mieterbund klagebefugt sein sollen“. Andere Klageberechtigte kommen für die SPD nicht in Frage.
Bleibt die Frage, was ist mit den anderen 75 „qualifizierten Einrichtungen“ auf der Klagebefugnis- Liste?
CSU denkt pragmatisch
Der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich sieht indes keinen Grund, die Ressortabstimmung weiter zu verzögern. „Für mich ist wichtig, dass die Ressortabstimmung sehr zügig zum Abschluss kommt und wir zur Vorlage an den Bundestag kommen“, sagte der Bundestagsabgeordnete im „Handelsblatt“ und meint, „die Details werden dann im Parlament beraten.“
R.B. mit Material der dts-Nachrichtenagentur