In einem Schreiben an die Fraktionen fordert Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) „dass der Bundestag seine Rolle als Gesetzgeber und öffentliches Forum deutlich machen muss, um den Eindruck zu vermeiden, Pandemiebekämpfung sei ausschließlich Sache von Exekutive und Judikative“.
Das Parlament müsse künftig mehr bei der Corona-Gesetzgebung eingebunden werden, sagt Schäuble. Bisher hatte nur sein Stellvertreter Wolfgang Kubicki (FDP) auf dieses Problem hingewiesen. Bereits bei der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes, welches Bundes- und Landesregierungen eine enorme Machtfülle während der Corona-Pandemie zubilligt, hatte Kubicki vor einem gesetzgeberischen Fehler gewarnt.
Unterrichtungspflicht vergessen
„Eine entsprechende Regelung muss die Landes- und Bundesregierungen verpflichten, die Gesundheitsausschüsse der jeweiligen Gebietskörperschaft mindestens alle vier Wochen über die Wirksamkeit und Angemessenheit der Maßnahmen zu unterrichten. Dies ist auch wichtig, um festzustellen, ob eine teilweise oder vollständige Rücknahme der Einschränkungen geboten ist“, kritisierte der Bundestagsvizepräsident bereits im April diesen Jahres.
Jetzt hat sich auch Bundestagspräsident Schäuble selbst zu Wort gemeldet. Vorher hat er vom wissenschaftlichen Dienst des Parlaments entsprechende Vorschläge erarbeiten lassen. Diese sollen nächste Woche, im Rahmen einer großen Corona-Debatte, im Deutschen Bundestag behandelt werden.
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„Endlich. Diese Initiative ist überfällig“, sagten die CDU-Politikerin Gitta Connemann und ihr Parteikollege Thorsten Frei dem Nachrichtenportal T-Online. Nach ihrer Meinung kann nur einer für mehr Parlamentsbeteiligung sorgen, der Bundestag selbst. „Wir sind der Gesetzgeber. Mit diesem Selbstbewusstsein und Anspruch müssen wir auftreten.“ Es sei zwar richtig gewesen, der Regierung am Beginn der Krise „Beinfreiheit“ zu geben, aber dies dürfe „kein Dauerzustand werden“.
Regierungskontrolle wahrnehmen
Connemann sagte bei t-online: „Es ist am Ende unsere Aufgabe und Verantwortung, die Bundesregierung zu kontrollieren und nicht einfach nur zu vollziehen“ und Thorsten Frei ergänzte: „Der Bundestagspräsident hat durch eine stärkere parlamentarische Beteiligung und gesetzliche Regelung dazu nun eine Reihe von wichtigen Vorschlägen gemacht.“
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Quelle: Material dts