Wohl als Antwort auf die Kritik des zukünftigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, der die „überbordenden gesetzlichen Regelungen“ bemängelte, hat nun Wolfgang Schäuble (CDU) seine Sicht der Dinge klargestellt.
Der amtierende Bundestagspräsident übt in einem FAZ-Gastbeitrag scharfe Kritik am höchsten deutschen Gericht. Nach Schäubles Meinung sei das Bundesverfassungsgericht von einem Drang nach „immer perfekteren Regelungen „in seiner „Verfassungsjurisdiktion“ nicht frei.
Schäuble kritisiert „überbordende Verrechtlichung“
Der Präsident des Deutschen Bundestages beobachtet eine „überbordende Verrechtlichung“, die auch durch die „Hypertrophie der Rechtsprechung“ befördert werde. Man solle „nicht zulassen, dass unsere Ordnungen durch unseren Hang zur Perfektion so erstarren, dass wir sie nicht mehr reformieren können“, schreibt er in seinem Beitrag.
Konkret wird Schäuble bei der Wahlrechtsreform. Die überfällig und vergleichsweise klein scheinende Wahlrechtsreform sei durch die immer detailliertere Rechtsprechung „längst zur Quadratur des Kreises geworden – die zu erklären dann der Politik zufällt“.
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Quelle: rb, dts-Nachrichtenagentur